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Geschrieben von wolke76 am 19.04.2015, 15:59 Uhr

Bin zwar nicht Leewja....

Mir fielen nur die gängigen Paragraphen ein: 31, 35a,b,c SGB V. Inwieweit das auf Unlicensed Use angewendet werden kann, weiß ich spontan nicht. Zulassungsüberschreitend, also Oft Kabel, ist ja nicht dasselbe wie "ohne Zulassung".

Ich meine mich zu erinnern, dass es da vor Jahren mal ein BGH-Urteil gab. Vielleicht solltest du da nochmal recherchieren.

Ansonsten die KK um Rat fragen. Die werden dir sicher die Rechtsgrundlage nennen können, warum sie NICHT erstatten wollen. Da hast du aber schon mal einen Anhaltspunkt, um selbst noch andere Rechtsquellen aufzutun.

Viel Glück!

 
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