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Geschrieben von Jaelle am 30.08.2006, 20:23 Uhr

Behindertenausweis

Ich habe mal eine Frage, kennt sichhier vielleicht jemand mit Behindertenausweis aus oder hat vielleicht sogar selbst einen?

Mein Problem ist, daß ich einen bekommen könnte, nun ist es aber so, daß ich mich im nächsten Jahr für einen neuen Arbeitsplatz bewerben muß. Hat da jemand Erfahrung, kann mir das Nachteile verursachen oder eher nicht, von wegen Gleichstellung und so. Bekommen kann ich ihn wegen einer chronischen Erkrankung, bin eigentlich nicht wirklich behindert.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar

LG

Jaelle

 
5 Antworten:

Re: Behindertenausweis

Antwort von Shinead am 30.08.2006, 20:46 Uhr

Ich hatte mal einen. Auch wg. einer chronischen Krankheit. Ich habe mich dann entschieden, ihn nicht verlängern zu lassen. Ich wusste, dass ich mich bald für einen neuen Job bewerben muss, und wollte es mir nicht schwieriger machen als ich muss... (Muss ja in der Bewerbung angegeben werden.)

Später habe ich nochmal überlegt mir einen anzuschaffen. Da ging es um den Joberhalt. Habe ich aber auch sein lassen.

Warte mit der Beantragung lieber bis Du einen neuen Job hast...

LG
Shinead

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@Shinead

Antwort von Jaelle am 30.08.2006, 21:01 Uhr

Danke für deine Antwort. Wenn du einen Ausweis hattest, musst du dann deine Erkrankung bei der Bewerbung nicht mehr angeben? Bin eben so verunsichert, ob ich die Erkrankung nicht sowieso angeben muß, manche Arbeitgeber fragen ja wohl nach Erkrankungen.

LG
Jaelle

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Re: @Shinead

Antwort von SusanneZ am 30.08.2006, 21:07 Uhr

Wenn der AG fragt, musst du die Erkrankung angeben. Aber nur, wenn sie für die Stelle relevant ist. Von daher ist es Wurst - denke ich mal - ob du einen Ausweis hast oder nicht.

Vorteil ohne Ausweis:
Verschweigst du die Krankheit, dürfte es schwieriger sein für den AG dir nachzuweisen, dass du von der Krankheit wusstest.

LG

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Re: @Shinead

Antwort von Shinead am 30.08.2006, 21:53 Uhr

Du musst den Ausweis in der Bewerbung auf jeden Fall erwähnen.
Spätestens im Vorstellungsgespräch wirst Du gefragt werden, warum Du einen GdB hast. Und wer würde darauf nicht antworten? (Gesetzliche Grundlage hin oder her...)

Ein Arbeitgeber fängt dann halt an zu rechnen. Leider sind die "Strafgebühren" die ein AG zahlen muss wenn er die Behindertenquote nicht erfüllt so gering, dass es ich rechnet zu zahlen statt einzustellen.
Schließlich muss der AG 5 Tage mehr Urlaub und ggf. häufigere Ausfälle wg. Krankheit oder Kuren zahlen...

Wenn irgend möglich suche erst den Job und nach (!) der Probezeit dann erst den Ausweis beantragen.

LG
Shinead

PS: Ich hatte mit chronischer Krankheit 50% GdB. Laß Dich da nicht über den Tisch ziehen ;o)

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Re: Sagen wir mal wenn du ein chronisches Rückenleiden .....

Antwort von JoVi66 am 30.08.2006, 22:51 Uhr

...hast und dich auf eine hauptsächlich sitzende Tätigkeit bewerben musst , würd ich es mir gut überlegen!
Kommt iommer darauf an, ob deine Behinderung eine Einschränkung deiner Arbeitsleistung mit sich bringt. Wenn du ne Fettleber hast (sorry mir fiel nix besseres ein) dann dürfte ihn das weniger interessieren, denn es hält dich in keinster Weise von einer Arbeit z.B. als Sekretärin ab. Willst du Bedienung im Restaurant werden, solltest du nach möglichkeit nicht im Rollstuhl ankommen.
Bisschen drastisch, aber in diesem Sinne, überlege dir, ob deine Behinderung ein Grund sein könnte , dich nicht einzustellen.
liebe Grüße Johanna

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