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Geschrieben von Sille74 am 18.06.2016, 9:29 Uhr

auch ne Mietfrage

Ui, stimmt bzgl. Außendämmung. Das habe ich in meiner spontanen Antwort gar nicht bedacht ... Ich glaube, da ist das sogar GESETZLICH festgelegt, dass diese Arbeiten in der Regel geduldet werden müssen. Ob damit auch die anderen Arbeiten mit geduldet werden müssen? Mm, weiß nicht ... Klar, sie kommen dem Mieter auch zugute ... ich glaube, da kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an (inwieweit sind die Arbeiten erforderlich und kommen dem Mieter zugute? Wie stark ist die Belastung im Vergleich dazu? etc.). Ich denke, sich bei einem Anwalt für Mietrecht oder dem Mieter Verein/Mieterschutzbund zu erkundigen, dürfte kein Fehler sein ...

 
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