von Leena am 25.11.2014, 16:43 Uhr |
Antrag auf Fristverlängerung...wie formulieren?
Kommt darauf an, worum es sich handelt und um was für eine Frist es Dir geht, generell kann man dazu so nichts sagen.
Es gibt sogenannte Ausschlussfristen, da muss man bis dann-und-dann Stellung genommen haben, und alles, was später kommt, ist nicht mehr gerichtserheblich beispielsweise.
Es gibt aber auch Fristen, die sind eigentlich als "bitte melden Sie sich bis dann-und-dann, damit wir dann weitermachen können, wenn's geht" gemeint, und da ist Fristverlängerung teilweise auch telefonisch völlig unproblematisch möglich - okay, sofern nicht ein halbes Jahr Fristverlängerung beantragt wird oder es schon die dritte/vierte/fünfte Verlängerung ist. :-)
Ansonsten - einfach beim Amt anrufen und fragen und genau so, wie Du es hier geschrieben hast, erklären, dass Du Dich gerne vorher vom Anwalt beraten lassen möchtest, Termin dafür wäre aber erst 4 Tage später möglich, und ob eine Woche Fristverlängerung bitte möglich wäre..?
Da sollte Dir am ehesten geholfen werden können. :-)
- Antrag auf Fristverlängerung...wie formulieren? - dolunay 25.11.14, 16:30
- Re: Antrag auf Fristverlängerung...wie formulieren? - Leena 25.11.14, 16:43
- Re: Antrag auf Fristverlängerung...wie formulieren? - dolunay 25.11.14, 17:54
- Re: Antrag auf Fristverlängerung...wie formulieren? - Leena 25.11.14, 16:43
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