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Geschrieben von sun1024 am 03.04.2014, 21:04 Uhr

Anruf ist was anderes als Fax...

Huhu!

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) macht da einen Unterschied zwischen Anrufen und Fax, E-Mail oder automatischer Anrufmaschine. Ich nehme mal an, weil ein Anruf immer noch ein gewisser Aufwand ist und man daher damit nicht tausende Leute in wenigen Sekunden belästigt - und der Angerufene direkt reagieren (und ablehnen) kann.
Werbe-Anrufe ohne Einwilligung sind da nur gegenüber _Verbrauchern_ verboten. Bei Werbe-Fax/Mail/automatischem Anruf ohne Einwilligung steht da statt dessen _Adressaten_.

Werbeanrufe im B2B-Bereich sind also erlaubt, wenn "aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden daran zu vermuten ist" (es sollte also schon irgendwie sinnvoll sein).

LG sun

 
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