Geschrieben von sun1024 am 03.04.2014, 21:04 Uhr |
Anruf ist was anderes als Fax...
Huhu!
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) macht da einen Unterschied zwischen Anrufen und Fax, E-Mail oder automatischer Anrufmaschine. Ich nehme mal an, weil ein Anruf immer noch ein gewisser Aufwand ist und man daher damit nicht tausende Leute in wenigen Sekunden belästigt - und der Angerufene direkt reagieren (und ablehnen) kann.
Werbe-Anrufe ohne Einwilligung sind da nur gegenüber _Verbrauchern_ verboten. Bei Werbe-Fax/Mail/automatischem Anruf ohne Einwilligung steht da statt dessen _Adressaten_.
Werbeanrufe im B2B-Bereich sind also erlaubt, wenn "aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden daran zu vermuten ist" (es sollte also schon irgendwie sinnvoll sein).
LG sun
- zählt das zu unerlaubter telefonwerbung oder nicht? von geschäft zu geschäft ... - sechsfachmama 03.04.14, 19:09
- Anruf ist was anderes als Fax... - sun1024 03.04.14, 21:04
- Re: hm ... hab inzwischen u. a. das hier gefunden - sechsfachmama 03.04.14, 21:30
- Re: zählt das zu unerlaubter telefonwerbung oder nicht? von geschäft zu geschäft ... - deischuhzu 06.04.14, 8:18
- Re: zählt das zu unerlaubter telefonwerbung oder nicht? von geschäft zu geschäft ... - sechsfachmama 06.04.14, 18:34
- Anruf ist was anderes als Fax... - sun1024 03.04.14, 21:04