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Geschrieben von IngeA am 22.02.2017, 16:05 Uhr

2017 könnte zum Masern-Jahr werden

Das muss dann aber das Gesundheitsamt anordnen. Das Gesundheitsamt darf dann auch den Immunitätsstatus der MA prüfen. Nicht der AG.
Was das Versetzen anlangt zu einem Arbeitsplatz ohne Patientenkontakt wäre wahrscheinlich möglich. Das Virus ist ja äußerst instabil, Infektion über Dritte oder "kontaminierte" Gegenstände also so gut wie ausgeschlossen.

LG Inge

 
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