Geschrieben von ksena.ww am 20.12.2013, 19:07 Uhr |
2 Väter möglich - Vaterschaftstest Vorgehensweise
Guten Abend,
ich habe eine sehr brisante Frage. Gerade habe ich erfahren das ich trotz Verhütung schwanger geworden und es gibt 2 Männer die als Väter in Betracht kommen. Sie wissen noch nichts davon und ich weiß ihren vollen Namen und Adresse, habe von beiden auch die Handynummer. Da ich weiß das sie kein Kind wollen ist nun die Frage mit dem Unterhalt. Wenn das Kind geboren ist werde ich je einen Vater angeben müssen was ich nicht kann.
Muß ich einen Vaterschaftstest selber in Gang bringen oder macht das die Unterhaltsvorschussstelle bzw. das Jugendamt? Wer muß dann den Vaterschaftstest bezahlen? Wie gehe ich am besten vor?
Kann das Jugendamt auch die Väter anerhand der Daten ermitteln bzw. reicht eine Handynummer aus?
Vielen Dank
Xenia
Re: 2 Väter möglich - Vaterschaftstest Vorgehensweise
Antwort von Franke am 20.12.2013, 19:23 Uhr
Du kannst eine Beistandschaft beim Jugendamt führen lassen, machst dort korrekte, vollständige Angaben und dann werden die das schon regeln.
Also die "Kandidaten" anschreiben (warum "reicht eine Handynummer aus?", wenn Du "ihren vollen Namen und Adresse" weißt?), dazu befragen, eine Anerkennung ohne Test wird wohl nicht erfolgen und auch nicht unbedingt sinnvoll sein, falls nicht einmal Du Dir sicher bist.
Entweder man einigt sich, "privat" testen zu lassen (Einigung müsste dann halt auch bezüglich des Bezahlens erfolgen) oder das Kind, vertreten Durch das Jugendamt, erhebt Klage gegen den wahrscheinlichsten "Kandidaten". Du wirst dabei als Zeugin benötigt, Du bist die einzige, die sagen kann, dieser oder jener kommt als Vater in Frage. Dann wird vom Gericht ein Gutachten angeordnet, das ein eindeutiges Ergebnis bringen sollte.
Wer als Vater festgestellt wird, der trägt die Kosten des Verfahrens, ansonsten die Staatskasse. Ärgerlich für Dich könnte es nur werden, wenn Du Dich eindeutig auf einen festlegst, der dann eindeutig ausgeschlossen wird.
Re: 2 Väter möglich - Vaterschaftstest Vorgehensweise
Antwort von maleja am 20.12.2013, 19:43 Uhr
Wieso muss sie sich auf einen festlegen, wenn doch beide in Frage kommen? Wenn es einen wahrscheinlicheren gäbe, dann wäre es doch einfacher.
Re: Wieso muss sie sich auf einen festlegen?
Antwort von Franke am 20.12.2013, 19:53 Uhr
Habe ich nicht deutlich genug geschrieben, dass das so ziemlich der einzige Fehler ist, den sie machen könnte? Zu sagen "der, war es PUNKT"?
Soll ja Frauen geben, denen es peinlich ist, sagen zu müssen, dass es mehr als einen gab in ziemlich kurzer Zeit. Dann rechnen sie, überlegen und spekulieren, legen sich fest und hoffen . . .
Wenn sie damit in einem Gerichtsverfahren auf die Nase fallen, dann haben sie falsch ausgesagt und der Staatsanwalt kann gegen sie vorgehen.
Dürfte etwas komplizierter sein, die AP ist verheiratet!
Antwort von Port am 20.12.2013, 20:56 Uhr
Und das Kind anscheinend nicht vom Ehemann... Da gibt es noch mehr zu klären, da das Kind vermutlich zunächst einmal ehelich zur Welt kommt.
Re: Dürfte etwas komplizierter sein, die AP ist verheiratet!
Antwort von fiammetta am 20.12.2013, 21:07 Uhr
... Zufälle gibt`s ...
Hoffentlich sind die Knaben auch zahlungskräftig, denn sonst ist die nächste Frage, wie die Allgemeinheit einspringen kann. Ob selbst arbeiten eine Option wäre?
Re: Wieso muss sie sich auf einen festlegen?
Antwort von maleja am 20.12.2013, 21:07 Uhr
Ok. Sorry, hatte ich dann falsch verstanden.
Re: Dürfte etwas komplizierter sein, die AP ist verheiratet!
Antwort von ksena.ww am 20.12.2013, 23:15 Uhr
Danke schon mal für eure Antworten. Lebe seit 2010 von meinem Mann getrennt und Scheidung war bis jetzt noch kein Thema bei uns. Aber das Trennungsjahr hätten wir ja schon hinter uns.
Und ich bin trotz Spirale schwanger geworden. Meine FA meinte ich sollte lieber noch warten da es in den ersten 3 Monaten oft zu Fehlgeburten kommen kann. Sie würde es erst nach dem 3. Monat sagen.
Ich könnte nicht sagen wer von den anderen beiden Männern der Vater ist.
Xenia
Re: Also wenn auf jeden Fall eine Ehescheidung nötig ist,
Antwort von Franke am 21.12.2013, 0:06 Uhr
dann sollte die vor Geburt des Kindes erfolgen, dann erspart man sich ein Anfechtungsverfahren.
Re: ODER so:
Antwort von Franke am 21.12.2013, 0:28 Uhr
http://www.jugendamt.nuernberg.de/elternweiter/vaterschaft.html
"Wer ist Vater eines Kindes, das kurz v o r der Scheidung geboren wird?
Als Vater des Kindes gilt der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist. Sollte im Einzelfall der Ehemann nicht der biologische Vater sein, so muss dessen Vaterschaft angefochten werden.
Sofern in einem solchen Fall der Scheidungsantrag zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes schon anhängig ist, gibt es jedoch folgende Möglichkeit um ein gerichtliches Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft zu vermeiden:
Erkennt ein anderer Mann (z.B. der neue Lebensgefährte der Mutter) die Vaterschaft an und stimmt neben der Mutter des Kindes auch der Noch-Ehemann (Scheinvater) dieser Anerkennung zu, dann ist der Mann Vater des Kindes, der die Vaterschaft anerkannt hat. Die Vaterschaftsanerkennung wird frühestens mit Rechtskraft der Scheidung wirksam. Diese Regelung kann bis zu einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung angewendet werden."
Wenn zwei Männer in Frage kommen, müsste natürlich erst getestet und das Testen bezahlt werden.