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von Leena  am 23.09.2017, 21:53 Uhr

... steuerlich absetzen...

Na ja, aber nach welchen Kriterien sollten die Autofirmen die Kosten, die rechtlich gesehen Betriebsausgaben sind, nicht absetzen können? Welche Betriebsausgaben nicht absetzbar sind, ist gesetzlich geregelt. Und ich sähe spontan nicht, nach welcher Vorschrift diese Kosten nicht absetzbar sein sollten. (Und rückwirkend - oh, schwierig - eine Regelung einzuführen, wonach Kosten bewusster Manipulationen... allein die Prüfung, wer wann was gewusst haben muss, damit man von bewusster Manipulation sprechen kann... Da will ich mir nicht die BFH- und EuGH-Urteile dazu vorstellen. *grusel*)

Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob sich die Aussage, bei Unternehmen mit Dieselfahrzeugen im BV würde sich die Wertminderung der Fahrzeuge nicht steuerlich auswirken, letztlich halten lässt. Ich schätze schon, dass es sich insoweit um eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung beim beweglichen Anlagevermögen handelt.

 
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