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Geschrieben von Franke am 14.12.2014, 22:14 Uhr

Wenn man weiß, welches besondere Problem im konkreten Einzelfall besteht,

dann kann man das berücksichtigen.

Grundsätzlich liest sich "weiter Schulweg - 3,2 Kilometer" eben seltsam.

Hier haben Schüler der 5. - 10. Jahrgangsstufe Anspruch auf kostenfreie Beförderung zur Schule, wenn die einfache Strecke mindestens 3,0 Kilometer lang ist. Bis zu dieser Entfernung geht man davon aus, dass die Schüler zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren können.

 
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