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Geschrieben von bobcat am 29.03.2017, 22:21 Uhr

Re:Ach bobcat...

Naja, es geht doch nur um den Schulweg... Ausserdem hatte ich dir ja geschrieben, dass ein Mitnahmeverbot m.E. nicht zulässig ist.

Das Einsammeln des Handys dagegen schon. Natürlich nicht für längere Zeit, sondern bis Unterrichtsende. Die Schulkonferenz (Lehrer, Eltern und Schüler) kann jedoch auch festlegen, dass das Handy nur an die Eltern rausgegeben wird. DAS ist kein Diebstahl.

z.B.:
unter 7. http://www.magazin-schule.de/magazin/schulrecht-duerfen-die-das-ueberhaupt_teil-i/

oder https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/weit/handy/
(...=> Aushändigung zeitnah an Schüler/innen oder Eltern)

oder http://www.echo-online.de/politik/hessen/handys-an-hessischen-schulen-whatsapp-und-co-sind-tabu_17665234.htm

Kommt wie gesagt auf Bundesland und Schulordnung an.

LG,
bobcat

 
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