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Geschrieben von und am 07.11.2016, 23:09 Uhr

Natürlich ist das frech, ich bin doch nicht Arbeitgeber des Musiklehrers!!!

...sondern ich bin Kunde und nehme seine Dienstleistung in Anspruch, wie z.B. die eines Friseurs, eines Klempners oder eines Hundetrainers. Warum soll ich also während seiner Urlaubszeit oder seiner Kranktage zahlen? Das ist hier leider absolut üblich.
Solcherlei Lohnnebenkosten zu zahlen wäre jedoch Sache des Arbeitgebers, also der Musikschule. Die wälzt das aber auf den Kunden ab. Und das ist eine Frechheit und hier streiten sich die Rechtsanwälte darum.

 
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