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Geschrieben von Sodapop am 10.12.2014, 23:08 Uhr

geht das???

Natürlich hat die Beantwortung Deiner Frage mit eurem Bundesland zu tun....

Ich habe mir mal die Mühe gemacht und euer SchulG M-V überflogen. Bei Leistungsnachweisen geht es im §62 nur um den Beurteilungszeitraum. Dieser ist zum Schuljahresende abgeschlossen. Zumindest liest es sich so, wenn man sich den Begriff "Beurteilungszeitraum" durch §64 1 Abs. 2 erklären lässt. Hier ist deutlich von "Beurteiltungszeitraum" und "neues Schuljahr" die Rede, so dass man davon ausgehen kann, dass es sich um zwei getrennte zeitliche Rahmen handelt.

Von daher von mir ein klares Nein! Wenn der Kalender zum Ende des letzten Schuljahres abgegeben hätte werden müssen.

Hier würde sich sicherlich ein Gespräch mit dem Fachlehrer lohnen.

Viel Erfolg

Sodapop

 
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