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Geschrieben von Caot am 21.06.2016, 12:03 Uhr

Ganz einfach......

das versursachende Kind ist ab dem 7.Lebensjahr schuldfähig. Es haftet also durch die Eltern. Am besten mit einer Haftpflichtversicherung, die kluge Eltern abgeschlossen haben. Es ist, erst einmal in diesem Alter, unerheblich ob das Kind mutwillig oder im Spiel den Schaden beging. Diese Frage stellt sich nur der Versicherung die dann gegebenenfalls gegenüber den Eltern den Schadem einfordert, denn bei Mutwilligkeit ist die Haftung oftmals eingeschränkt. Allerdings stellt sich die die Frage des Alters und der Übersichtlichkiet zur Bewertung der Schadenshandlung. Also konnte das Kind bei Mutwilligekeit bereits erahnen das auch ein so großer Schaden entstehen kann. Das klären dann die Gerichte.

 
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