Geschrieben von Caot am 21.06.2016, 12:03 Uhr |
Ganz einfach......
das versursachende Kind ist ab dem 7.Lebensjahr schuldfähig. Es haftet also durch die Eltern. Am besten mit einer Haftpflichtversicherung, die kluge Eltern abgeschlossen haben. Es ist, erst einmal in diesem Alter, unerheblich ob das Kind mutwillig oder im Spiel den Schaden beging. Diese Frage stellt sich nur der Versicherung die dann gegebenenfalls gegenüber den Eltern den Schadem einfordert, denn bei Mutwilligkeit ist die Haftung oftmals eingeschränkt. Allerdings stellt sich die die Frage des Alters und der Übersichtlichkiet zur Bewertung der Schadenshandlung. Also konnte das Kind bei Mutwilligekeit bereits erahnen das auch ein so großer Schaden entstehen kann. Das klären dann die Gerichte.
- Aufgrund der Diskussion unten ... - Leseratte 20.06.16, 16:34
- Re: Aufgrund der Diskussion unten ... - mama von joshua am tab 20.06.16, 16:42
- Re: Aufgrund der Diskussion unten ... - AKAM 20.06.16, 17:34
- Re: Aufgrund der Diskussion unten ... - Strudelteigteilchen 20.06.16, 18:16
- Re: Aufgrund der Diskussion unten ... - 2auseinemholz 20.06.16, 19:13
- Re: Aufgrund der Diskussion unten ... - Brummelmama 21.06.16, 8:06
- Re: Aufgrund der Diskussion unten ... - Leseratte 21.06.16, 11:27
- Re: Aufgrund der Diskussion unten ... - mama von joshua am tab 21.06.16, 20:12
- Ganz einfach...... - Caot 21.06.16, 12:03
Schule als Staat
@Mehtab, Spa
Bayern, G8 - Englisch - Green Line 4
Klausur aus freikäuflichen Heft
Mündlich immer eine Note schlechter, wegen nicht still sitzen können...
NMS Schulbücher - an alle Mamas aus Ö
Dr. posth, kennt ihn noch jemand, wusste garnicht, dass er verstorben ist...
Kennt jemand ein Grammatikbuch Englisch von der 5-10. Klasse...
Herbsttaugliche Sportschuhe?