Vornamen

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Geschrieben von Sheila91 am 06.07.2017, 20:55 Uhr

Proll-Namen

Ich glaub dann hast du mein Posting nicht verstanden.
Natürlich darf der Zweitname als Rufname verwendet werden. Das hab ich doch geschrieben.
Aber man ruft nicht beide Namen zusammen, wie bei einem Doppelnamen..
Rechtlich gesehen kannst du bei einem Doppelnamen nicht nur einen Namensteil sagen. Es wäre dann nur ein Spitzname, aber kein Name mit dem man sich rechtlich vorstellen dürfte

 
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