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Geschrieben von shinead am 18.09.2013, 11:55 Uhr

ups, das sollte an zweiauseinemholz...

Es verdächtigt doch niemand den Lehrer des Diebstahls...

Er hat aber das Handy innerhalb des Unterrichts an sich genommen. Es wurde geklaut, als es in SEINEM Besitz war. Damit ist er Schadenersatzpflichtig.

Wie gesagt, ich würde auf jeden Fall mal bei der Haftpflichtversicherung anfragen. (Eine Anzeige gegen unbekannt ist da wahrscheinlich notwendig.)

 
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