Teenies

Teenies

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von shinead am 18.09.2013, 8:56 Uhr

Ist tatsächlich so, eben gerade mit unserem RA drüber gesprochen....

Wenn die Schulordnung (egal von wem beschlossen) rechtswidrige Vorgehen (Verletzung des Eigentumsrechts ist illegal!) enthält und keine salvatorische Klausel enthält, dann ist rein rechtlich die komplette Schulordnung ungültig.

Die Wegnahme des Handys innerhalb der Unterrichtszeit ist in Ordnung, aber nach dem Unterricht ist dem Herausgabeanspruch des Eigentümers statt zu geben. Alles andere erfüllt den Tatbestand des Diebstahls.

Eine Schulordnung darf sich nicht (und niemals) über die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland stellen.

Sonst dürften einzelne Schulen wieder die Prügelstrafe einführen. Per Schulordnung. Man hat die ja unterschrieben...

So geht es halt nicht. Und m.E. sollte man das dem Rex auch sachlich mitteilen.

Wir als Eltern dürfen im Rahmen von erzieherischen Maßnahmen mehr. Da wäre das Einziehen eines Handys für längere Zeit absolut in Ordnung. Auch Haus- oder Stubenarrest (der sonst den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt) ist für Eltern ok. Nicht für die Schule (weshalb Nachsitzen auch mit den Eltern abgesprochen werden muss!).

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Teenies
Die ersten Schritte in die Pubertät
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.