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Geschrieben von ungewohnt am 17.09.2013, 20:07 Uhr

Rechtswidrig?

Wenn die Schulkonferenz - höchstes Gremium in der Schule, gewählte Vertreter der Eltern und Schüler! - beschließt, dass eine Schule handyfrei ist, so ist dies ein Beschluss, der gültig ist.
Wie die Schule damit umgeht, wird auch beschlossen.
Es ginge auch: Handy einsammeln und 1 x monatlich wird es an das städt. Fundbüro weitergeleitet.
Das hat nichts mit Gesetzesbruch zu tun. DEN begehen die Schüler und die Eltern, die dies nicht unterbinden.
Ich ärger mich auch, dass ich nicht mal eben eine SMS schreiben kann. Aber ich respektiere die Entscheidung.

 
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