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Geschrieben von Reni+Lena am 18.09.2013, 17:09 Uhr

Das ist nicht widerrechtlich!!!!!!!!!!

hab gerade mir meine Freundin drüber befragt weil mich das echt interessiert.
Sie ist Lehrerin in einer staatlichen FOS und hatte das Problem schon öfter.

Sie sagt, dass es rechtlich abgesichert ist, wenn die Eltern die Maßnahme am Jahresanfang unterschrieben haben. Da gibt's irgendein Gesetz dazu. Welches konnte sie mir aber auch nicht sagen, nur dass es wohl letztes jahr deswegen mal ärger gab, die Schule aber Recht bekam.

Die Schule nimmt in dem Fall....ich kann es dir jetzt nicht genau wortwörtlich sagen.....im Auftrag der Eltern den Erziehungsauftrag war.


Quasi so als wenn du deinem Kind den vorher geschenkten Fernseher wieder weg nimmst. Das darf auch die schule wenn das die Eltern abgesegnet haben.

Die Schule hat das Recht so etwas zu verlangen weil irgendwie der Bildungsauftrag als höheres Recht gilt und der von der Schule umgesetzt werden muss. Dazu darf die Schule gewisse Forderungen stellen.
(meine Formulierungen sind sehr wage..ich kann es nicht genau zitieren)
Wenn die Eltern ihre Kinder also an der Schule anmelden müssen sie damit einverstanden sein wie die Schule den Bildungsauftrag umsetzt.


Lg reni

 
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