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Geschrieben von 2auseinemholz am 18.09.2013, 16:28 Uhr

Das ist nicht widerrechtlich!!!!!!!!!!

Nun ja, vor Gericht und auf hoher See ist man sowieso dem lieben Gott ausgeliefert ..... oder hast Du ganz genaue Kenntnis über die tatsächliche Rechtsprechung in so einem Fall?

Aber irgendwo gibt es sowas wie ein Hausrecht, welches der Rektor der Schule wahrnehmen kann. Teilweise ist das in der unterschriebenen Schulordnung geregelt.

Am besten der Lehrer hätte Kind samt Handy im hohen Bogen auf die Straße geschmissen - das ist allerdings legal! Das passiert in jeder öffentlichen Bibliothek vollkommen problemlos und schmerzfrei. Auch aus der Bahn kann jeder Zu-laut-Hörer geschmissen werden, ohne Rückerstattung des Fahrpreises.

Man kann sich als Elternteil Gedanken machen, was besser ist - Einzug des Handys oder Rausschmiss aus der Stunde mit untentschuldigter Abwesenheit.

 
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