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Geschrieben von Reni+Lena am 18.09.2013, 14:33 Uhr

Das ist nicht widerrechtlich!!!!!!!!!!

Die meisten Handys sind Vertragshandys und gehören rechtlich den Eltern.
Insofern ist es nicht widerrechtlich sie nur dem Besitzer auszuhändigen.
So hat man es uns erklärt.
Die schule muss in dem Fall auch nicht unterscheiden zwischen Prepaid, Billig und Vetrags- Teuer- Handy sondern darf allgemein davon ausgehen, dass das Handy rechtlich dem Erziehungsberechtigten gehört.
nachprüfen ob ein Handy schon abbezahlt ist oder im vertrag der Eltern gebunden kann man nicht..insofern ist es berechtigt das Handy einzubehalten.


Lg reni

 
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