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Geschrieben von shinead am 18.09.2013, 16:49 Uhr

Das ist nicht widerrechtlich!!!!!!!!!!

>>vor Gericht und auf hoher See ist man sowieso dem lieben Gott ausgeliefert
In so einem Fall eher nicht...

Ordnungsmaßnahmen sind bei uns im Schulgesetz geregelt. Und ja, ein Verweis aus dem Unterricht wäre immer als Konsequenz eines Verstoßes gegen die Schulordnung möglich.
Das ist aber wenigstens rechtlich ok. Einbehalt eines Handys eben nicht!

 
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