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Geschrieben von like am 29.09.2011, 12:04 Uhr

Ja, die Gesetzlage

die ist ja irgendwie schon komisch:


§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren



(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1.
an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2.
durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.



also, für mich ist "nicht gestatten" nicht gleichzusetzen damit, dass die Polizei eingreifen muss, wenn sie einen rauchenden Teeni sieht. Oder?

Wird die Sache dadurch nicht etwas arg kriminalisiert?
Und Alkoholkonsum... hm... ist doch ab 16 auch erlaubt, oder?

Ich hab immer den Eindruck, dass die Polizei v.a. in Ballungsräumen eh schon total überlastet ist, da hätte sie doch sicher wichtigere Einsatzorte als rauchende Teenis?

 
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