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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 28.09.2011, 14:17 Uhr

Ja aber

Und das Nichtrauchersein weist man wie nach?

Bei Euch kann man das vielleicht machen. In Deutschland gibt es Schulpflicht. Ein Schulleiter kann das Rauchen auf dem Schulhof oder dem sonstigen Schulgelände verbieten (zumindest in Bayern ist das inzwischen sogar generell verboten, das muß gar nicht der Rektor tun) und mit entsprechenden Sanktionen belegen. In der Öffentlichkeit ist das Rauchen unter 18 gesetzlich verboten - aber das kann der Schulleiter nicht durch Schulverbot bestrafen. Zumal das zu schrägen Logiken führen kann: Jemand, der keinen Bock mehr auf Schule hat, fängt einfach an zu Rauchen. Ob das dann Sinn der Sache ist?

Und schließlich: Ich lebe in einer Großstadt. Wenn ich hier rauchende Jugendliche an der Ecke sehe, dann "stecke" ich das keiner Lehrerin. Aus verschiedenen Gründen - nicht zuletzt schlicht und ergreifend deswegen, weil ich nicht weiß, auf welche Schule die gehen. Aber eben auch, weil die Schule letztendlich nichts machen kann - siehe oben.

 
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