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Geschrieben von Emmi67 am 25.01.2017, 18:34 Uhr

Frage an Lehrerinnen: Wofür sind eigentlich Zeugniskonferenzen...?

In den Bundesländern, in denen Elternvertreter bei Zeugniskonferenzen per Schulgesetz vorgesehen sind, liegt kein Verstoß gegen die Schweigepflicht vor, wenn man in diesem Rahmen über Probleme der Schüler spricht, auch nicht bei medizinischen Problemen, wenn sie mit der Benotung zu tun haben. Ob du persönlich das gut findest oder nicht, spielt da keine Rolle. Es ist nun mal erlaubt (soweit ich weiß in 5 Bundesländern).

 
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