Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von schnadchen, 15. SSW am 19.09.2007, 11:02 Uhr

staatsbürgerschaft?

ist jemand aus österreich unter uns? ich würde gern wissen welche staatsbürgerschaft mein baby bekommt, wenn es geboren ist.

 
4 Antworten:

Versteh die Frage nicht ganz?

Antwort von nixe79 am 19.09.2007, 12:29 Uhr

Bist du denn keine österreichische Staatsbürgerin? Welche staatsbürgerschaft hat der Vater deines Kindes??

lg
nixe

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Re: staatsbürgerschaft?

Antwort von kleened, 18. SSW am 19.09.2007, 12:58 Uhr

Das Kind bekommt die Staatsürgerschaft,die auch die Eltern haben.Wenn es zwei verschiedene sind,dann hat es halt zwei.

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Re: Versteh die Frage nicht ganz?

Antwort von dalasefra am 19.09.2007, 13:43 Uhr

Das Kind bekommt die Staatsbürgerschaft der Mutter kann aber später die Staatsbürgerschaft des Vaters noch dazu nehmen Also ich konnte mit 13Jahren die Staatsbürgerschaft meines Papas beantragen vorher hatte ich nur die Deutsche.
Meine Kinder haben aber trotzdem nur die Deutsche müsste ich dann erst beantragen.

LG Danie mit Laura und Severin

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Re: staatsbürgerschaft?

Antwort von skeggja am 19.09.2007, 16:31 Uhr

hallo!

ich bin oesterreicherin, lebe in spanien, der vater meines sohnes ist spanier und wir sind nicht verheiratet.
da mein kleiner (vor 3 wochen) in spanien auf die welt gekommen ist, und einen spanischen vater hat, ist er laut spanischen gesetz automatisch spanischer staatsbuerger. d.h ich musste hier in spanien aufs amt ihm eine geburtsurkunde ausstellen lassen, laut welcher er spanier ist. in dieser traegt er auch den nachnamen des vaters, zusammengesetzt mit dem meinem, wie das in spanien gesetz ist.
mit dieser geburtsurkunde, meiner geburtsurkunde, meinem reisepass und spanischem meldezettel bin ich dann zur oesterreichischen botschaft in madrid, da ja laut oesterreichischen gesetz das kind einer ledigen mutter immer die nationalitaet der mutter hat. hab dort einen ganzen stapel papiere ausfuellen muessen. 73 euro hat der spass gekostet und so wurde er mir in meinem reisepass eingetragen und hat einen staatsbuergerschaftsnachweis bekommen. der kleine hat jetzt also beide staatsbuergerschaften. in der eu normal nicht moeglich, aber eine ausnahme im fall von eltern unterschiedlicher nationalitaeten. wenn er volljaehrig ist muss er allerdings eine der beiden staatsbuergerschaften ablehnen.
das irre ist, wenn das land in dem du lebst eine andre nachnamensgebung hat als in oesterreich, hat er unterschiedliche nachnamen in den beiden reisepaessen.
wenn ihr beide oesterreicher seid und das kind im eu- ausland auf die welt kommt, dann ist es nur oesterreicher und selbstverstaendlich auch nur den nachnamen nach oesterreichischem gesetz.
ich weiss nicht wo du wohnst und wie dein familienstand ist, aber ich hab mich da ziemlich erkundigt, also falls du fragen hast, meld dich einfach :)
liebe gruesse

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