Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von gwasslschdribbe am 13.11.2012, 15:15 Uhr

Kündigung nach Elternzeit!

Das gehört nicht unbedingt hierher, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen!
Wie fast zu erwarten war, wird mein Chef mich nach Ablauf der Elternzeit recht schnell kündigen wollen!
Ich habe vor ein paar Tagen das Gespräch mit ihm gesucht und er hat mir durch die Blume geraten, mich doch etwas aktiver nach einer Stelle umzuschauen!
Die Hintergründe dieser Situation seien jetzt bitte dahingestellt, darum soll es hier nicht gehen! (ob er das darf oder nicht, wie die Rechtslage ist, usw. )

Ich möchte gerne wissen, auf was das Arbeitslosengeld angerechnet wird, wenn ich arbeitslos werde! Auf das Elterngeld, oder den Lohn davor? (Ich habe 14 Jahre lang ohne Unterbrechung gearbeitet, nie staatliche Unterstützung o.ä. bekommen und bin dann schwanger geworden)
Und was ist, wenn ich die Elternzeit verlängere (was er ja erst mal genehmigen muss!)? Nach dem ersten Jahr habe ich ja keine Einkünfte mehr!?
Und gilt die Elternzeit als "Arbeitszeit"? Ich muss ja, um ALG 1 zu kriegen mind. ein Jahr ohne Unterbrechung gearbeitet haben, oder?

Oder bedeutet das, dass ich im Falle einer Kündigung in Harz 4 falle, weil ich ja wegen dem Kind zu Hause war und nicht aktiv gearbeitet habe!?

Vielleicht kennt sich jemand aus oder kann mir einen Tipp geben, wo ich Antworten bekomme!

Danke

 
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