Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Würmchen84 am 13.11.2012, 16:57 Uhr

Kündigung nach Elternzeit!

Ich bekam sofort nach Antritt meiner Arbeit die Kündigung überreicht, Mütter mit Kindern seien schließlich unflexibel.

Du bekommst vom Arbeitsamt so viel Geld, wie Du als Arbeitskraft zur Verfügung stehen würdest. Das bedeutet: Suchst Du nach einer Vollzeitstelle, bekommst Du auch den normalen vollen Regelsatz. Suchst Du jedoch eine Teilzeitstelle, bekommst Du auch nur diese rechnerische Differenz als ALG I.

Die Berechnungsgrundlage war bei mir damals nicht das Elterngeld, sondern das Gehalt vor der Geburt. Soll aber meines Wissens nach auch von Städten und Gemeinden unterschiedlich gehandhabt werden.

 
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