Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von gwasslschdribbe am 13.11.2012, 15:15 Uhr

Kündigung nach Elternzeit!

Das gehört nicht unbedingt hierher, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen!
Wie fast zu erwarten war, wird mein Chef mich nach Ablauf der Elternzeit recht schnell kündigen wollen!
Ich habe vor ein paar Tagen das Gespräch mit ihm gesucht und er hat mir durch die Blume geraten, mich doch etwas aktiver nach einer Stelle umzuschauen!
Die Hintergründe dieser Situation seien jetzt bitte dahingestellt, darum soll es hier nicht gehen! (ob er das darf oder nicht, wie die Rechtslage ist, usw. )

Ich möchte gerne wissen, auf was das Arbeitslosengeld angerechnet wird, wenn ich arbeitslos werde! Auf das Elterngeld, oder den Lohn davor? (Ich habe 14 Jahre lang ohne Unterbrechung gearbeitet, nie staatliche Unterstützung o.ä. bekommen und bin dann schwanger geworden)
Und was ist, wenn ich die Elternzeit verlängere (was er ja erst mal genehmigen muss!)? Nach dem ersten Jahr habe ich ja keine Einkünfte mehr!?
Und gilt die Elternzeit als "Arbeitszeit"? Ich muss ja, um ALG 1 zu kriegen mind. ein Jahr ohne Unterbrechung gearbeitet haben, oder?

Oder bedeutet das, dass ich im Falle einer Kündigung in Harz 4 falle, weil ich ja wegen dem Kind zu Hause war und nicht aktiv gearbeitet habe!?

Vielleicht kennt sich jemand aus oder kann mir einen Tipp geben, wo ich Antworten bekomme!

Danke

 
8 Antworten:

Re: Kündigung nach Elternzeit!

Antwort von HeidiundPeter2, 24. SSW am 13.11.2012, 15:36 Uhr

Hallo.

In H4 fällst du meines Wissens nicht direkt. Du musst allerdings dem Arbeitsmarkt für mindestens 15 Std zur Verfügung stehen. Du bekommst aber allerdings auch nur das anteilsmäßige ALG 1 entsprechend deiner zur Verfügung stehenden Stunden. Also wenn du vorher Vollzeit gearbeitet hast und dann nur 15 Std arbeiten willst, dann bekommst du auch nur dafür ALG 1.
Ich bin seit Mai 12 arbeitslos gemeldet. War bis zu diesem Zeitpunkt in Elternzeit. Gearbeitet hab ich bis Sept 09, bekam dann ein Beschäftigungsverbot aufgrund der damaligen Schwangerschaft. Das zählt ja als Beschäftigung. Elternzeit auch, allerdings begrenzt. Wobei ich da bei dir keine Probleme sehe du warst ja beschäftigt.

Hoffe konnte dir ein wenig helfen.
Du kannst dir auch einen Beratungstermin bei der Arbeitsagentur geben lassen, da erfährst du alles nochmal genau.

Lg Heidi

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Re: Kündigung nach Elternzeit!

Antwort von Lachbärchi, 23. SSW am 13.11.2012, 16:02 Uhr

Ich würde sagen, wenn du nach der Elternzeit offiziell wieder zu Deinem AG zurück gehst und er dir dann direkt die Kündigung vorsetzt, hast du ja erstmal eine Kündigungsfrist die er einhalten muss. Danach wird dann für die Berechnung des ALG I dein Gehalt der letzten 12 Monate zur Berechnung gezogen, aber wie meine Vorrednerin bereits betont hat bekommst du das volle ALG I auch nur wenn du Dich wieder dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stellst. So ähnlich war es auch damals bei meiner Freundin. Ich denke an dem Gesetz wird sich nicht viel geändert haben.
Bzgl. der Verlängerung der Elternzeit hab ich gar keine Ahnung. Da kann Dir hier hoffentlich jemand anderes weiter helfen.

Warst du denn 14 Jahre bei diesem AG? Das wäre eine lange Zeit. Da würde ich auf keinen Fall eine Kündigung so hinnhemen und Klagen.
Die Klage würde ich notfalls so oder so machen. Schon alleine wegen der Abfindung die dir nach gewissen Jahren (auch wenns nur 1,2 oder 3 Jahre sind) zusteht. Mit Kind und auf neuer Jobsuche kannst du das Geld bestimmt gut gebrauchen.

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Re: Kündigung nach Elternzeit!

Antwort von MVgirl1986 am 13.11.2012, 16:39 Uhr

Hallo.

Die anderen haben wg. ALG 1 Recht.

Bzgl. Verlängerung der Elternzeit kann ich dir sagen, dass der AG das auch ablehnen darf, wenn du andere Möglichkeiten der Kinderbetreuung hast. Er muss erstmal nur den bereits genehmigten Zeitraum gewähren. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und bei mir ist es so geregelt, dass ich nachweisen muss, dass niemand meinen Sohn betreuen kann und ich auch kein Kita-Platz habe, wenn ich die Elternzeit verlängern möchte. Die Verlängerung muss natürlich auch extra beantragt werden.

LG

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Re: Kündigung nach Elternzeit!

Antwort von Würmchen84 am 13.11.2012, 16:57 Uhr

Ich bekam sofort nach Antritt meiner Arbeit die Kündigung überreicht, Mütter mit Kindern seien schließlich unflexibel.

Du bekommst vom Arbeitsamt so viel Geld, wie Du als Arbeitskraft zur Verfügung stehen würdest. Das bedeutet: Suchst Du nach einer Vollzeitstelle, bekommst Du auch den normalen vollen Regelsatz. Suchst Du jedoch eine Teilzeitstelle, bekommst Du auch nur diese rechnerische Differenz als ALG I.

Die Berechnungsgrundlage war bei mir damals nicht das Elterngeld, sondern das Gehalt vor der Geburt. Soll aber meines Wissens nach auch von Städten und Gemeinden unterschiedlich gehandhabt werden.

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mvgirl

Antwort von keinnamemehrfrei am 13.11.2012, 19:06 Uhr

darf der Arbeitgeber nicht nur dann ablehnen wenn die wirtschaftliche Situation auf Arbeit eine Verlängerung verbietet? in dem Fall scheint der Chef die Arbeitskraft ja nicht zu brauchen, denn die Alternative ist ja kündigung.

also wenn du dich so einfach rausschmeissen lassen willst, würde ich michgaaaanz genau mit den Gesetzen befassen um zumindest noch eine Abfindung einzustecken. also getreu dem Motto “laut Paragraph sowieso gibt es hier keinen triftigen Grund die Elternzeit abzulehnen, wenn sie es doch wollen, dann akzeptiere ich das nur gegen eine entsprechende Abfindung“

es klingt schon so als würdest du am längeren Hebel sitzen.

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Re: mvgirl

Antwort von MVgirl1986 am 13.11.2012, 20:15 Uhr

Ich hab es nur aus meiner Sicht geschrieben. Also wie es bei mir geregelt ist.

Hab jetzt das Bundeselterngeldgesetz dazu gelesen. Der AG darf also nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen und dazu hat er nur 4 Wochen Zeit. Da er kündigen will, hat er ja keine betrieblichen Gründe. Also kann sie die Elternzeit verlängern und er darf dies nicht ablehnen. Richtig?

Hier der Link dazu:
http://dejure.org/gesetze/BEEG/16.html

Hoffe ich habs richtig verstanden.

LG

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Re: mvgirl

Antwort von keinnamemehrfrei am 13.11.2012, 20:52 Uhr

achso, ich dachte du wusstest genau bescheid, darum hatte ich nochmal nachfragt, weil so hatte ich es ja auch verstanden wie du es jetzt geschrieben hast :o) dann hat sie doch gute karten oder? würde ich zumindest so verstehen

lg

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Re: Kündigung nach Elternzeit!

Antwort von nela1806 am 13.11.2012, 23:29 Uhr

Wenn du nicht vor der elternzeit beim arbeitgeber die 2jahre elternzeit beantragt hast,kann er die verlängeru g ablehnen

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