Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von HeidiundPeter2, 24. SSW am 13.11.2012, 15:36 Uhr

Kündigung nach Elternzeit!

Hallo.

In H4 fällst du meines Wissens nicht direkt. Du musst allerdings dem Arbeitsmarkt für mindestens 15 Std zur Verfügung stehen. Du bekommst aber allerdings auch nur das anteilsmäßige ALG 1 entsprechend deiner zur Verfügung stehenden Stunden. Also wenn du vorher Vollzeit gearbeitet hast und dann nur 15 Std arbeiten willst, dann bekommst du auch nur dafür ALG 1.
Ich bin seit Mai 12 arbeitslos gemeldet. War bis zu diesem Zeitpunkt in Elternzeit. Gearbeitet hab ich bis Sept 09, bekam dann ein Beschäftigungsverbot aufgrund der damaligen Schwangerschaft. Das zählt ja als Beschäftigung. Elternzeit auch, allerdings begrenzt. Wobei ich da bei dir keine Probleme sehe du warst ja beschäftigt.

Hoffe konnte dir ein wenig helfen.
Du kannst dir auch einen Beratungstermin bei der Arbeitsagentur geben lassen, da erfährst du alles nochmal genau.

Lg Heidi

 
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