Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von MVgirl1986 am 13.11.2012, 16:39 Uhr

Kündigung nach Elternzeit!

Hallo.

Die anderen haben wg. ALG 1 Recht.

Bzgl. Verlängerung der Elternzeit kann ich dir sagen, dass der AG das auch ablehnen darf, wenn du andere Möglichkeiten der Kinderbetreuung hast. Er muss erstmal nur den bereits genehmigten Zeitraum gewähren. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und bei mir ist es so geregelt, dass ich nachweisen muss, dass niemand meinen Sohn betreuen kann und ich auch kein Kita-Platz habe, wenn ich die Elternzeit verlängern möchte. Die Verlängerung muss natürlich auch extra beantragt werden.

LG

 
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