Geschrieben von MVgirl1986 am 13.11.2012, 20:15 Uhr |
mvgirl
Ich hab es nur aus meiner Sicht geschrieben. Also wie es bei mir geregelt ist.
Hab jetzt das Bundeselterngeldgesetz dazu gelesen. Der AG darf also nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen und dazu hat er nur 4 Wochen Zeit. Da er kündigen will, hat er ja keine betrieblichen Gründe. Also kann sie die Elternzeit verlängern und er darf dies nicht ablehnen. Richtig?
Hier der Link dazu:
http://dejure.org/gesetze/BEEG/16.html
Hoffe ich habs richtig verstanden.
LG
- Kündigung nach Elternzeit! - gwasslschdribbe 13.11.12, 15:15
- Re: Kündigung nach Elternzeit! - HeidiundPeter2, 24. SSW 13.11.12, 15:36
- Re: Kündigung nach Elternzeit! - Lachbärchi, 23. SSW 13.11.12, 16:02
- Re: Kündigung nach Elternzeit! - MVgirl1986 13.11.12, 16:39
- mvgirl - keinnamemehrfrei 13.11.12, 19:06
- Re: mvgirl - MVgirl1986 13.11.12, 20:15
- Re: mvgirl - keinnamemehrfrei 13.11.12, 20:52
- Re: mvgirl - MVgirl1986 13.11.12, 20:15
- mvgirl - keinnamemehrfrei 13.11.12, 19:06
- Re: Kündigung nach Elternzeit! - Würmchen84 13.11.12, 16:57
- Re: Kündigung nach Elternzeit! - nela1806 13.11.12, 23:29
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