Geschrieben von shinead am 27.03.2011, 21:39 Uhr |
@mf4
Das Eigentum eines Fahrzeuges und einer Immobilie wird nur über die Papiere (Fahrzeugpapiere, Grundbuch) geregelt.
Wenn Du Dir beim Autokauf die Papiere nicht aushändigen lässt bist du selbst schuld.
Wer in das Grundbuch eingetragen wird regelt der Kaufvertrag. Da könnte man aber auch Personen (mit) aufnehmen, die eben den KV nicht unterschrieben haben. Hängt eine Bank mit drin wohl schlecht umzusetzen, aber wenn ich im Lotto gewinne und meinem Bruder ein Haus kaufen will darf ich kaufen und ihm gehört es. Komplizierter Kaufvertrag (wg. Sonderpassung Grundbucheintragung) und der Notar wird sich freuen, aber möglich wäre das.
- Hat er einen Anspruch? - Kuschel2702 25.03.11, 18:29
- Re: Hat er einen Anspruch? - Patti1977 25.03.11, 18:59
- Re: Hat er einen Anspruch? - shinead 25.03.11, 20:17
- Re: Hat er einen Anspruch? - mf4 25.03.11, 22:49
- Ja, aber.... - Kuschel2702 25.03.11, 23:12
- Re: Ja, aber.... - +emfut+ 25.03.11, 23:30
- schon, aber - malwinchen 26.03.11, 7:56
- @mf4 - shinead 27.03.11, 21:39
- @mf4 - shinead 27.03.11, 21:39
- Ja, aber.... - Kuschel2702 25.03.11, 23:12
- Re: Hat er einen Anspruch? - mf4 25.03.11, 22:49
- Re: Hat er einen Anspruch? - berita 25.03.11, 23:59
- Re: Hat er einen Anspruch? - glückskugel 26.03.11, 7:55
- Re: Hat er einen Anspruch? - Suka73 26.03.11, 23:06
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