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Geschrieben von shinead am 27.03.2011, 21:39 Uhr

@mf4

Das Eigentum eines Fahrzeuges und einer Immobilie wird nur über die Papiere (Fahrzeugpapiere, Grundbuch) geregelt.

Wenn Du Dir beim Autokauf die Papiere nicht aushändigen lässt bist du selbst schuld.

Wer in das Grundbuch eingetragen wird regelt der Kaufvertrag. Da könnte man aber auch Personen (mit) aufnehmen, die eben den KV nicht unterschrieben haben. Hängt eine Bank mit drin wohl schlecht umzusetzen, aber wenn ich im Lotto gewinne und meinem Bruder ein Haus kaufen will darf ich kaufen und ihm gehört es. Komplizierter Kaufvertrag (wg. Sonderpassung Grundbucheintragung) und der Notar wird sich freuen, aber möglich wäre das.

 
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