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Geschrieben von kaiserin21 am 30.06.2010, 8:23 Uhr

Patti und Dinchen

Erst einmal vielen Dank für eure Tipps.

Auf dem Urteil steht, dass die Ausfertigung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt wird.

Einen Anwalt habe ich noch nicht, werde ich mir jedoch nehmen. Wenn ich mir einen Anwaltnehme, muss ich dann in Vorleistung gehen oder holt der sich beim Schuldner das Geld?

LG Kai

 
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