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Geschrieben von kaiserin21 am 30.06.2010, 7:42 Uhr

Gerichtsvollzieher oder Pfändung???

Guten morgen und ich hoffe, es geht euch allen gut!

Wer kann mir in folgerder Situation Rat geben?
Mein letzter Arbeitgeber schuldet mir zwei volle Monatsgehälter und meine Lohnsteuerkarte. Ich habe ihn verklagt und das Arbeitsgericht erließ, da mein Arbeitgeber nicht zum Termin erschien, ein Versäumisurteil. Nun habe ich ein Urteil aber mein letzter Arbeitgeber sieht keine Veranlassung, meine Steurkarte heraus zu geben noch die ausstehenden Gehälter zu zahlen. Ich wollte einen Gerichtsvollzieher beauftragen, habe aber erfahren müssen, dass die Wartezeiten bis zu 12 Monaten betragen. Das ist mireindeutig zu lange. Wer weiß ob es den Laden dann überhauptnoch gibt!

Beim Amt habe ich um Unterstützung bei der Herausgabe meiner Steuerkarte gebeten aber keine Hilfe erhalten.

Ich habe mir überlegtdas Firmenkonto pfänden zu lassen, bin mir jedoch nicht sicher ob ich dieses Mittel anwenden kann?! Kann ich mittels meines Urteils einen Titel beantragen und damit dann die Pfändung einleiten?

Vielen Dank für eure Tipps und LG von Kai

 
9 Antworten:

Re: Gerichtsvollzieher oder Pfändung???

Antwort von Patti1977 am 30.06.2010, 8:07 Uhr

Steht auf deinem Urteil hinten oder vorne der Satz oder Hinweis: Vollstreckbare Ausfertigung bzw. Diese Ausfertigung ist vollstreckbar etc.?

Wenn ja, dann ist das dein Titel. Der muss aber zugestellt sein an den Arbeitgeber. Dazu braucht man einen Gerichtsvollzieher. Mein Vorschlag: nimm dir einen Anwalt.

Meine Vorgehensweise: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss fertig machen und gleichzeitig damit die Zustellung des Titels beauftragen. Da geht der GVZ (Gerichtsvollzieher) hin, stellt zu, muss 2 WOchen warten, geht wieder hin, stell den Pfändungs-und Überweisungsbeschluss zu. Gleichzeitig ist ein GVZ auf dem WEg zur Bank und stellt dort den PfÜB zu. DIe sperren das Konto und müssen nach 14 Tagen überweisen und dir ne Drittschuldnererklärung abgegeben. Das alles kann dauern wobei ich 12 Monate in meiner Praxis noch nicht erlebt habe.

Was du in der Zeit tun kannst: vorläufiges Zahlungsverbot. Das sperrt das Firmenkonto für maximal 4 Wochen und ist als Mittel zur Überbrückung des Zeitraumes zwischen Auftrag und Zustellung Pfüb gedacht. Sowas gibt nen Dämpfer.

Geh zu einem Anwalt mit dem DIng, hat er Geld, muss er die Kosten auch bezahlen.

WEgen Lohnsteuerkarte kannst nur den GVZ nutzen.

lg

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Re: Gerichtsvollzieher oder Pfändung???

Antwort von Dinchen16012009 am 30.06.2010, 8:14 Uhr

Hab genau das gleiche durch.
Die Pfändung hat mein Anwalt dann gemacht ud hat nur 3 Wochen gedauert, dann hatte ich mein Geld auf dem Konto.
Hast Du schon einen Anwalt?

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Re: Patti und Dinchen

Antwort von kaiserin21 am 30.06.2010, 8:23 Uhr

Erst einmal vielen Dank für eure Tipps.

Auf dem Urteil steht, dass die Ausfertigung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt wird.

Einen Anwalt habe ich noch nicht, werde ich mir jedoch nehmen. Wenn ich mir einen Anwaltnehme, muss ich dann in Vorleistung gehen oder holt der sich beim Schuldner das Geld?

LG Kai

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Re: Patti und Dinchen

Antwort von Dinchen16012009 am 30.06.2010, 8:33 Uhr

Hm.. also da ich den schon für die Verhandlung hatte, mußte ich nichts bezahlen.
Du kannst aber auch direkt beim Gerichtsvollzieher anfragen, der kann Dir auch sagen wie es ohne Anwalt geht.

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Re: Dinchen

Antwort von kaiserin21 am 30.06.2010, 8:41 Uhr

Habe mir eben einen Anwalt in meiner Nähe gesucht. Nur ist umdiese Zeit noch niemand im Büro.

Mich plagen Bedenken, weil mein letzter Arbeitgeber ein Betrüger ist. Der hat Leute für sich arbeiten lassen und nach erbrachter Leistung nicht bezahlt. Außerdem hat der verschiedene Konten. Ich selbst kenne jedoch nur eines, war ja auch nur vier Monate bei ihm angestellt. Ich mache mir Sorgen, dass es die Firma nicht mehr lange gibt bzw der Arsch eine neue Firma gründet mit neuem Namen weiter macht.

LG Kai

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Re: Dinchen

Antwort von Dinchen16012009 am 30.06.2010, 8:44 Uhr

Ruf mal bei einem Gerichtsvollzieher in Deiner nähe an, der kann Dir auch Auskunft geben.
Die Angst die Du hast kenne ich, aber wie schon geschrieben ging es bei mir ganz schnell mit der Pfändung.
Allerdings muss auch Geld auf dem Konto sein!
Meines wissens nach kann man aber rausfinden wo er noch Konten hat und auf die Seite schaffen darf er es eigentlich nicht, damit macht er sich ja strafbar.

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Re: Dinchen

Antwort von kaiserin21 am 30.06.2010, 9:09 Uhr

habe mir eben die zuständige Gerichtsvollzieherin heraus gesucht. Ab 10 Uhr hat ist sie telefonisch erreichbar.
Nun hoffe ich, dass alles weitere gut geht.

Es ist doch zum kotzen, entschuldigung aber etwas anderes fällt mir zu diesem Thema nicht ein. Glücklicherweise haben meine Arbeitgeber, bis auf den Letzten, immer gezahlt. Erstaunlicherweise, denn ich bin im Baugewerbe tätig und dort herrscht ja eine elende Zahlungsmoral. Nun ja, diesmalhat es auch mich erwischt.

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Re: habe...

Antwort von kaiserin21 am 30.06.2010, 11:03 Uhr

...eben eine anwältin mit der zwangsvollstreckung beauftragt.
kosten halten sich in grenzen aber es besteht die gefahr, dass ich drauf sitzen bleibe und meine gehälter auch nicht sehen werde.

ich hoffe aber mal das beste.

vielen dank für eure tipps.

lg kai

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Re: habe...

Antwort von MMarga am 30.06.2010, 22:44 Uhr

Ein Versäumnisurteil ist ein Titel, aus dem man vollstrecken kann. Er muss zugestellt sein (ich denke mal, dass du eine vollstreckbare Ausfertigung hast?) Ins Konto kannst du somit pfänden, musst die Bank als Drittschuldner anschreiben (genaueres ist in der ZPO zu finden).
Die Herausgabe kann auch vollstreckt werden mit diesem Titel.
Der Anwalt kann eine 0,3 Verfahrensgebühr nehmen, die sich aus dem Gegenstandswert errechnet, d. h. wie viel du pfänden willst, dann musst du im RVG in die Tabelle (Anlage 2) schauen und da siehst du dann, wie viel du zahlen musst. Bei Herausgabeansprüchen kenne ich den Gegenstandswert nicht, der ergibt sich irgendwie aus dem Wert der Sache, die herauszugeben ist. Vielleicht zahlt ja der Schuldner komplett, und du bleibst nicht auf den Kosten sitzen?!
Ich finde eine Zwangsvollstreckung durch einen RA machen zu lassen viel leichter. Er hat gewisse Formulare, und 12 Monate auf einen Gerichtsvollzieher zu warten habe ich noch nie gehört. Der Anwalt hat einfach Ahnung von der Zwangsvollstreckung, die ganzen §§ und Einwendungen dagegen pp. Dein früherer AG kann sich nämlich gegen die ZV wehren, dann zieht sich das Verfahren in die Länge. Natürlich kostet ein Anwalt Geld…
Du hast aber auch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, die sog. Prozesskostenhilfe zu beantragen, was allerdings selten ist für ein ZV Verfahren. Prozesskostenhilfe bekommen z. B. Geringverdiener, Arbeitslose etc. pp. .
Ich wünsche dir viel Glück!

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