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Geschrieben von Patti1977 am 30.06.2010, 8:07 Uhr

Gerichtsvollzieher oder Pfändung???

Steht auf deinem Urteil hinten oder vorne der Satz oder Hinweis: Vollstreckbare Ausfertigung bzw. Diese Ausfertigung ist vollstreckbar etc.?

Wenn ja, dann ist das dein Titel. Der muss aber zugestellt sein an den Arbeitgeber. Dazu braucht man einen Gerichtsvollzieher. Mein Vorschlag: nimm dir einen Anwalt.

Meine Vorgehensweise: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss fertig machen und gleichzeitig damit die Zustellung des Titels beauftragen. Da geht der GVZ (Gerichtsvollzieher) hin, stellt zu, muss 2 WOchen warten, geht wieder hin, stell den Pfändungs-und Überweisungsbeschluss zu. Gleichzeitig ist ein GVZ auf dem WEg zur Bank und stellt dort den PfÜB zu. DIe sperren das Konto und müssen nach 14 Tagen überweisen und dir ne Drittschuldnererklärung abgegeben. Das alles kann dauern wobei ich 12 Monate in meiner Praxis noch nicht erlebt habe.

Was du in der Zeit tun kannst: vorläufiges Zahlungsverbot. Das sperrt das Firmenkonto für maximal 4 Wochen und ist als Mittel zur Überbrückung des Zeitraumes zwischen Auftrag und Zustellung Pfüb gedacht. Sowas gibt nen Dämpfer.

Geh zu einem Anwalt mit dem DIng, hat er Geld, muss er die Kosten auch bezahlen.

WEgen Lohnsteuerkarte kannst nur den GVZ nutzen.

lg

 
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