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Geschrieben von Sidney+BriBri am 15.04.2009, 10:35 Uhr

Hab mal gegoogelt...

Und das gefunden:

http://www.weblehre.de/aid607.html

oder:

Zu Beginn einer Bestandsaufnahme bestehender Verbindlichkeiten ist die Frage zu klären, ob Sie für diese Schulden überhaupt haften. Viele Ehegatten sind der unzutreffenden Ansicht, dass sie für alle Verbindlichkeiten mit einzustehen haben. Dem ist jedoch nicht so. Egal ob ein Ehevertrag geschlossen wurde oder nicht, haftet ein Ehegatte in der Regel nicht für Schulden des anderen Ehegatten, sondern nur für eigene oder gemeinsame Schulden. Steht solch eine Haftung von Ihnen fest, sind verschiedenen Lösungsansätze gegeben. Soweit noch freie finanzielle Mittel zur Verfügung stehen oder Dritte (z. B. Ihre Eltern) helfend einspringen, kann mit Ihren Gläubigern über die Regelung der monatlichen Raten, die Höhe der Verbindlichkeiten oder die Abgeltung der gesamten Schulden durch eine verringerte Einmalzahlung verhandelt werden. Sollten solche Lösungsansätze zu keinem Erfolg führen und Schulden verbleiben, die mangels ausreichendem Einkommen nicht getilgt werden können, verbleibt ein (privates) Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung. Hierdurch soll einer Person, die so hohe Schulden hat, die nicht mehr zurückbezahlt werden können, die Chance eröffnet werden, zumindest nach einigen Jahren wieder ein schuldenfreies Leben führen zu können.

Somit sind auch finanzielle Probleme lösbar, eine Schuldenbereinigung kann ebenso wie die Scheidung selbst erfolgreich durchgeführt werden. Es kann Ihnen in beiden Bereichen eine (moralische und rechtliche) Unterstützung zu Teil werden, um das künftige Leben frei zu gestalten.

 
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