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Geschrieben von Moneypenny77* am 15.04.2009, 15:19 Uhr

Brauche mal einen Rat, Mädels

Du haftest grunddsätzlich nur für Verbindlichkeiten, die Du selbst auch eingegangen bist. Nimmt er allein einen Kredit auf, dann haftet er auch allein für diesen Kredit. Bei gemeinsam aufgenommen Krediten ist es in der Regel so, daß beide Kreditnehmer zu VOLLEN Höhe haftet (also nicht nur zu Hälfte).

Dennoch solltest Du Dir im Klaren sein, daß Du im Falle einer Trennung mittellos da stehen wirst, denn Unterhalt wird er keinen zahlen können.

Schulden auf der einen Seite müssen allerdings nicht bedeuten, daß auf der anderen Seite kein Vermögen aufgebaut wurde. Im Falle einer Trennung werden von dem aufzuteilenden Vermögen die Schulden abgezogen.

 
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