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Geschrieben von Butterflocke am 01.01.2011, 16:36 Uhr

doch, ich meinte schon die alleinige verantwortung!

Ich verstehe deine Argumentation noch immer nicht.
Erklär mir doch bitte, an welcher Stelle ich als Geliebte eines verheirateten Mannes die Verantwortung für dessen Frau und Kinder trage....und warum!

Dass in einer funktionierenden Partnerschaft kein Bedürfnis nach Fremdgeherei besteht, hat damit doch gar nichts zu tun.
Denn selbst wenn die Partnerschaft NICHT wirklich gut funktioniert, sind dafür in aller Regel ZWEI Menschen verantwortlich, nämlich die beiden Partner und NICHT noch eine dritte Person, auch nicht in der Position des oder der Geliebten!

 
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