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Geschrieben von sechsfachmama am 03.05.2012, 9:58 Uhr

darf ex-frau dem ex-mann die teilnahme an der fam.feier zur einschulung verbiete

verbieten?

beide haben sorgerecht usw., kinder sind aller 2 wochen(enden) beim papa.
das einschulungswochenende ist eig. papa-wochenende.

kindsmutter hat dem vater zu verstehen gegeben, dass er zwar zur feier in der schule erscheinen dürfe, aber nicht zur familienfeier (es klang heraus, dass diese idee auf dem mist der SM gewachsen ist, die den kindsvater seither komplett ignoriert - er holt die kinder ab, wartet sie auf der anderen seite des hauses, bis die kinder weg sind ..., diese frau war mir schon immer megaunsympatisch und suspekt, sehr bestimmend und besitz einnehmend)

darf sie das???

und wenn kindsvater seine neue partnerin mit kind mitbringen möchte, darf sie das auch verbieten? schließlich haben die kinder zu der neuen partnerin ja auch eine beziehung aufgebaut im laufe der zeit.

 
26 Antworten:

Re: darf ex-frau dem ex-mann die teilnahme an der fam.feier zur einschulung verbiete

Antwort von Fru am 03.05.2012, 10:01 Uhr

Generell würde ich mal sagen, das ICH allein bestimme, wer in mein Haus kommt und wer nicht...hat mit verbieten sicher nichts zu tun, egal ob neue Partnerin, egal ob Oma, Opa oder der Papst...wer bei mir einkehrt, bestimme ich, sonst niemand...

Ob das allerdings für das Kind sinnvoll ist, wage ich arg zu bezweifeln...

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Re: darf ex-frau dem ex-mann die teilnahme an der fam.feier zur einschulung verbiete

Antwort von Morla72 am 03.05.2012, 10:12 Uhr

Naja, was heißt dürfen? Natürlich DARF sie bestimmen, wer bei ihrer Feier dabei ist und wer in ihr Haus kommt.
Dass das für das Kind evtl. doof ist, steht ja auf einem anderen Blatt, aber dürfen.. ja, dürfen darf sie.

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Re: darf ex-frau dem ex-mann die teilnahme an der fam.feier zur einschulung verbiete

Antwort von Strudelteigteilchen am 03.05.2012, 10:18 Uhr

Wer richtet denn die Feier aus?

Wenn Die Mutter die Feier ausrichtet, dann geht es ja gar nicht um ein "Verbot". Dann ist er halt nicht eingeladen - feddich.

Ich würde eher mal fragen, ob die Mutter stillschweigend davon ausgehen kann, daß das Umgangswochenende wegen der Einschulung nicht stattfindet. Warum läßt man nicht den normalen Umgang laufen und der Vater richtet die Feier aus? Dann kann er einladen, wen ER will - sollte dann aber auch Mutter und die pöse Schwiegermutter einladen. Sonst begibt er sich auf die gleiche Ebene.

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Re: darf ex-frau dem ex-mann die teilnahme an der fam.feier zur einschulung verbiete

Antwort von Holzkohle am 03.05.2012, 10:22 Uhr

schade, dass bei Trennungen die Erwachsenen es nicht schaffen, wenigstens mal für ein paar Stunden dem KIND zuliebe die Füße stillzuhalten und Kriegsbeile zu begraben...

Zur Einschulung würde ich gehen als Exmann - zur Feier danach dann wohl eher nicht. Ich denke, nichts ist für ihn und auch dann für das Kind unangenehmer, als nicht willkommen zu sein. Ich gehe auch davon aus, dass die Familienseite der Mama vom Kind größtenteils wenn "nicht nur" vertreten ist und von Papas Seite niemand (wobei das Enkelkind ja vielleicht noch ein zweites Großelternpaar hat, das sich ebenfalls freuen würde, wenn sie dabei sein dürften)

Freundin + neues Kind mitnehmen: nö.

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Re: darf ex-frau dem ex-mann die teilnahme an der fam.feier zur einschulung verbiete

Antwort von sechsfachmama am 03.05.2012, 10:37 Uhr

ob die feier in den privaten räumen der mutter/kinder stattfindet oder in ner gaststätte oder so, weiß ich nicht

das dieses wochenende "papa-wochenende" ist, hat die mutter vermutlich noch gar nicht bedacht, dies wäre ein pluspunkt für ihn. von seiner seite aus wäre es kein problem, sich um feierlichkeit usw. zu kümmern - und auch die mutter zur feier einzuladen ....

genau das ist es ja, es geht um die kinder, nicht darum, was für befindlichkeiten die erwachsenen grad mal wieder haben. es ist DER tag fürs kind.

ja, großeltern seinerseits sind da und gehören m. E. auch an dem tag dazu. darf hier die ex eine teilnahme untersagen?
(der stand der dinge ist mir nicht bekannt und ob sie gesundheitlich dazu dann in der lage sind, momentan auch noch nicht)

ich pers. finde einiges verhalten der ex schon immer merkwürdig ... z. b. war das 1. kind eine frühgeburt - 6 oder 8 wochen, nichts lebensbedrohliches ... war mal bei uns zu besuch, als kind vielleicht 5 monate alt war und sagt: ich glaub, es wäre besser gewesen, er wäre gleich gestorben!

ich dachte, mich hackts ...

oder wenn kinder vom papa heimkommen, werden sie sofort nach betreten der wohnung in die badewanne gesteckt (nein, sie sind nicht schmutzig)

oder wenn papa sie abholt, essen sie extra spät frühstück, so dass er meist länger warten muss als geplant und sie dann zum mittagessen keinen hunger haben

elternabende, schulprobleme ... werden nicht durchgestellt, nur wenn kindsvater direkt in der schule anruft usw.

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Re: darf ex-frau dem ex-mann die teilnahme an der fam.feier zur einschulung verbiete

Antwort von Strudelteigteilchen am 03.05.2012, 10:45 Uhr

Unabhängig davon, ob die Feier zu Hause oder im Restaurant stattfindet: Wer eingeladen ist bestimmt der, der die Feier ausrichtet (und bezahlt). Das betrifft auch die Großeltern. "Untersagen" oder "verbieten" sind hier einfach keine anwendbaren Begriffe.

Aber, ganz ehrlich: Wenn die Atmosphäre sowieso vergiftet ist, dann ist es vielleicht das kleinere Übel, da nicht hinzugehen. Vielleicht mag der Vater eine kleine Ersatz-Feier machen mit dem Schulanfänger.

Bei uns war es die Erstkommunion kurz nach der Trennung. Die fand im Restaurant statt und ich habe meinen Ex-Mann - politisch korrekt - eingeladen. Aber der Umgang miteinander war sehr steif und ablehnend und ich war sehr froh, daß er trotz Einladung nicht gekommen ist. Die Feier wäre nicht so schön und locker geworden - und das Kind hätte das natürlich auch gemerkt. So viel kann man sich gar nicht zusammenreißen.

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Re: darf ex-frau dem ex-mann die teilnahme an der fam.feier zur einschulung verbiete

Antwort von shinead am 03.05.2012, 12:02 Uhr

Papa-WEs sind nicht in "Stein gemeißelt" und Richter tendieren dazu, Feiertage und Feierlichkeiten dem betreuenden Elternteil zuzusprechen. Zumindest ist es (noch) hier so.

An der Stelle des Vaters würde ich die Sache nicht eskalieren lassen. Offensichtlich gibt es ein Problem zwischen der Ex und der Next. Also muss m.E. (zum Wohle des Kindes) die Next (erst einmal) zurück stehen. Gerade an solchen Feierlichkeiten sollte es kein Problem darstellen.

Beim nächsten Umgangswochenende würde ich an Stelle des Vaters eine Feierlichkeit mit der Familie vorbereiten. Vielleicht ein kleines Geschenk von jedem (Stifte, Erstleser-Bücher, Erstklässler-Block, etc.), ob zuhause oder im Restaurant ist wurscht. Dem Kind wird es so oder so gefallen.

Solltest Du die Next sein, dann solltest Du Dir mal die Texte durch lesen, die Du geschrieben hast. Wenn der Wind so weht, würde ich als Ex auch zurück pusten. Lästern sollte nur, wer politisch korrekt handelt...
Wie war das mit dem Glashaus.... *hust*

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Re: darf ex-frau dem ex-mann die teilnahme an der fam.feier zur einschulung verbiete

Antwort von sechsfachmama am 03.05.2012, 12:10 Uhr

hi, nein ich bin nicht die next,
ist ein fall in meiner verwandtschaft. die next würde auch nicht drauf bestehen, an der familienfeier teilzunehmen, bei der schulfeier wäre sie zwar gerne dabei, ist aber auch kein "muss"
soweit ich informiert bin, ist es allg. schon öfter vorgekommen, dass die kinder auch in ferien, feiertagen nicht zum vater durften, weil teilweise fadenscheinige sachen vorgeschoben wurden - obwohl ihm diese zeiten zustehen.
und auch am papa-wochenende darf er erst samstag die kinder holen, obwohl eig. freitag dazugehört.
jeder pocht dann iwie auf seine rechte usw. - wie der alltag eben dann so aussieht .... und grad wenn man doch öfter beschnitten wird, dann sagt man irgendwann, bitteschön, dann bin ich auch nicht mehr so kompromissbereit

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Re: darf ex-frau dem ex-mann die teilnahme an der fam.feier zur einschulung verbiete

Antwort von shinead am 03.05.2012, 13:10 Uhr

Dann sollte der Vater mal eine Umgangsregelung über das Jugendamt anstreben. Dann gibt es etwas schriftliches und er kann darauf pochen.

Man kann alles untereinander Regeln - gar keine Frage. Aber eben nicht, wenn einer sich dagegen sperrt.
Wenn er sich immer "unterbuttern" lässt, dann wird das immer so weiter gehen. Funktioniert ja.

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Re: darf ex-frau dem ex-mann die teilnahme an der fam.feier zur einschulung verbiete

Antwort von mf4 am 03.05.2012, 13:25 Uhr

Meine Wohnung... ich entscheide, wen ich hier möchte und wen ich auf meine Kosten bewirte.
Mein ExEx durfte seine Kinder immer sehen aber nie in meine Wohnung. Ich lasse mich ganz sicher nicht in meinen 4Wänden beleidigen und so war er. Der Ex ist meist hier, er war mir gegenüber auch noch nie unangemessen.
Demzufolge war bei uns der eine KV zu keiner Familienfeier dabei und der andere KV zu allen. Die neue Partnerin und ihr Kind würde ich nur dabei haben wollen, wenn ich mit ihr toll verstehe.

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hä?

Antwort von mf4 am 03.05.2012, 13:28 Uhr

Sie essen dann mittags nicht...
wow das nenne ich mal fett einen reingewürgt
sorry voll affig so ein Kindergarten.
Wann ich mit meinen Kindern esse bestimme ich bei mir zu hause und richte es nicht nach dem Ex aus.

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Re: hä?

Antwort von sechsfachmama am 03.05.2012, 14:19 Uhr

nun ja, wenn ich weiß, dass die Kinder Samstag früh geholt werden, sagen wir gegen halb neun, dann fange ich nicht um neun oder halb zehn an zu frühstücken (sonst wird auch viel eher gefrühstückt) und der Kindesvater darf dann noch ewig auf die Kinder warten ....

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@Holzkohle: Manchmal hat man keine Wahl.

Antwort von Petra28 am 03.05.2012, 14:51 Uhr

Der Vater meiner Kinder würde jeden Finger, dem ich ihm reiche, als Schwäche interpretieren und ich hätte anschließend keinen Arm mehr. Wir haben dennoch zweimal zusammen Einschulung gefeiert, schön war das nicht.

Besser finde ich in einem solchen Fall, zwei Feiern auszurichten.

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Re: darf ex-frau dem ex-mann die teilnahme an der fam.feier zur einschulung verbiete

Antwort von Pamo am 03.05.2012, 15:18 Uhr

Die Kindsmutter kann nicht verhindern, dass der Vater zur Schule kommt, aber selbstverstaendlich muss sie ihn nicht zu ihrer Familienfeier einladen. Der Kindsvater kann doch seine eigene Feier mit dem Kind organisieren, dabei kann er alle neuen Partnerinnen einladen die er dabei haben will.

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wie geht das?

Antwort von mf4 am 03.05.2012, 15:19 Uhr

Wenn er die Kinder halb 9 holt frühstücken sie halb 10 bei Mama?
Dann war er wohl unpünktlich und die Kinder hatten Hunger.

Papa holt hier die Kinder freitags und abends essen sie bei ihm... eigentlich... kommt er zu spät hat er Pech und die Kinder essen grad oder haben eben gegessen.

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Re: wie geht das?

Antwort von sechsfachmama am 03.05.2012, 16:05 Uhr

papa kommt pünktlich, da sollten die kinder reisefertig sein. aber papa kommt und mama fängt dann grad an mit frühstück machen ... so in der art läuft das

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Und warum kann er sie nicht freitags holen?

Antwort von Petra28 am 03.05.2012, 18:38 Uhr

Oder Samstagvormittag etwas später (10:00 Uhr) bis Montagfrüh? Wenn sich keine Einigung erzielen lässt, hilft das Jugendamt bei der Vereinbarung der Umgangstermine weiter...

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wie bei uns

Antwort von Patti1977 am 03.05.2012, 19:36 Uhr

und ja, er war nciht auf der feier, weil ich das nicht wollte. er hat in meinem (war nie gemeinsames haus) nichts zu suchen. er hat nächsten tag mit seiner familie noch eine feier gemacht. halten das aber auch zu geburtstagen so.

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Um wen geht es dabei?

Antwort von Tinai am 03.05.2012, 21:30 Uhr

Um den Ex-Mann?
Um die Ex-Frau?

Oder vielleicht doch ums Kind?

Hoffentlich!

Und dme Kind sollte die Teilhabe an solch albernen Machtkämpfen erspart werden.

Insofern ist die Frage nicht, ob sie was darf oder nicht, sondern wie man mit den Animositäten umgeht, ohne das Kind dazu zu zwingen, Partei ergreifen zu müssen.

Selbst, wenn der Vater des Jungen auf dem Familienfest "geduldet" würde. Was ist denn das für eine Atmosphäre. Da wird auf dem Rücken des Kindes, zu dessen Anlass der ganze Popanz veranstaltet wird (ich finde Familienfeste zur Einschulung eh schon unpassend), gegenseitig Macht demonstriert.

Die Eltern sollten sich beide einmal zurück nehmen. Und tuts der eine nicht, sollte der andere doch wohl Reife zeigen.

Gerechtigkeit gibts in der Situation nicht.

Grüße Tina

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Re: Und warum kann er sie nicht freitags holen?

Antwort von sechsfachmama am 04.05.2012, 0:29 Uhr

weiß ich nicht genau, aber ich dächte, dass der Mutter es freitags nicht "passt" oder sowas. Kindesvater hat das schon mehrfach angesprochen. und wenn man dann nur Samstag und sonntag hat, will man ja auch nicht Samstag Mittag erst ankommen und Sonntag Nachmittag muss man schon wieder los.
Montag früh geht nicht, da berufstätig und schulpflichtiges Kind auch dabei ist

Soweit ich weiß, versucht Kindesvater jetzt (mal wieder) ans Jugendamt zu schreiben diesbezüglich. Bisher ist da nicht viel passiert, die wälzen das auf die Eltern ab, kümmert euch selber usw.

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Re: Um wen geht es dabei?

Antwort von sechsfachmama am 04.05.2012, 0:45 Uhr

ja, da hast du auch recht.

Familienfeiern zu diesem Anlass sind bei uns Tradition, ich kenne Familien, da nimmt das schon fast Ausmaße einer Hochzeit an (kopfschüttel). Mädchen bekommen aufwändige Hochsteckfrisur beim Friseur, Kleid, was eher für nen Prinzessinnenball geeignet wäre, Riesenfete mit allem Brimborium ...
So extrem ist es in unserer Verwandtschaft nicht, eher im kleinen vertrauten Kreis mit Großeltern und evtl. Onkel/Tante.

Aus einigen Antworten hier entnahm ich, dass ex die Wohnung von Frau und kind(ern) nicht betreten darf. Das ist mir total befremdlich, denn der Kindesvater hat doch das Recht? sich von der Wohnsituation seiner Kinder überzeugen zu können usw?
Gewalttätige Männer mal ausgenommen, so jemanden würd ich vermutlich auch nicht unbedingt in meiner Wohnung haben wollen.
Nehmen wir an, er würde feststellen, dass die Kinder nicht ausreichend versorgt würden, die Wohnung vermüllt oder so, dann muss er doch einschreiten dürfen? Und sowas kann man ja nur feststellen, wenn man das mit eigenen Augen sieht?
Ist hier nicht der Fall, aber die Frage kommt grad bei mir auf.

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hanebüchen!

Antwort von Tinai am 04.05.2012, 10:00 Uhr

Der Ex muss di eWohnung betreten dürfen, um die Wohnsituation seines Kindes kontrollieren zu können? Nein, das geht zu weit.

Ob es dem Kind gut geht, ob es versorgt ist usw. sieht er auch ohne Kontrollbesuche.

Schön wäre - fürs Kind - wenn das kein Diskussionsthema wäre.

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Re: Um wen geht es dabei?

Antwort von Petra28 am 04.05.2012, 10:22 Uhr

Nein, der Vater hat nicht das Recht, die Wohnung der Mutter zu betreten. Das gilt natürlich auch umgekehrt. Sollte der Verdacht der Vernachlässigung bestehen, muss sich ans Jugendamt gewandt werden.

Es ist meiner Meinung nach so: Wenn sich die Eltern gut verstehen, wird der jeweils andere auch in die Wohnung dürfen. Verstehen sich die Eltern nicht, sollte es besser klar abgegrenzte Bereiche geben. Der Vater meiner Kinder ist z.B. nicht gewalttätig, aber extrem übergriffig, bis hin zur Tatsache, dass er nach Aufforderung nicht gehen wollte, weil seiner Meinung nach nicht alles zu seiner Zufriedenheit geklärt war. Das führte zu einer unschönen Situation, auch für die Kinder. Deshalb darf er nicht mehr ins Haus. (Wenn es ein einmaliger Ausrutscher gewesen wäre, dürfte er schon wieder, es sind aber noch andere Dinge vorgefallen.)

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Re: Und warum kann er sie nicht freitags holen?

Antwort von Petra28 am 04.05.2012, 10:35 Uhr

An seiner Stelle würde ich erst noch mal versuchen, mit der Mutter zu sprechen und sie anschließend anzuschreiben. (Dabei immer alles dokumentieren.) Danach würde ich das Jugendamt um Hilfe bitten, mit dem Hinweis bzw. Nachweis, dass keine Einigung erzielt werden kann. In letzter Konsequenz wird er vor Gericht gehen müssen. Schulpflichtige Kinder werden dann übrigens befragt (vielleicht auch schon jüngere Kinder, aber das weiß ich nicht so genau.)

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Re: Um wen geht es dabei?

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.05.2012, 17:29 Uhr

Nicht mal das (neutrale) Jugendamt hat das Recht, in irgendwelche Wohnungen zu spazieren um mal eben einfach so irgendwas zu überprüfen. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung steht sehr, sehr hoch!

Wenn der Vater einen BEGRÜNDETEN Verdacht hat, dann darf er das Jugendamt bitten, das zu überprüfen. Das Jugendamt kann, wenn die Mutter den Zutritt zur Wohnung verweigert, einen Richter bitten, die Unverletzlichkeit der Wohnung aufzuheben, damit dem Jugendamt Zutritt gewährt werden muß. Der Richter wird auf eine gute Begründung des Verdachtes bestehen.

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Re: aha danke.

Antwort von sechsfachmama am 04.05.2012, 18:30 Uhr

ich bin auf dem gebiet sehr unbewandert und manchmal kommen dann eben solche fragen auf bei mir

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