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Geschrieben von wolke76 am 22.10.2013, 13:12 Uhr

Kinderbetreuungskosten für Grenzgänger

Seit wann denn nicht??? Kann man doch bei der ESt.-Erklärung angeben!

Die Frage ist tatsächlich, wo die St-Erklärung gemacht werden muss. Ich würde da sagen, wo das Einkommen erzielt wird - also Deutschland. Aber das wird die AP sicherlich besser wissen.

Ich würde wie gesagt, beim hiesigen und ggf. niederländischen Finanzamt nachfragen.

 
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