Geschrieben von wolke76 am 22.10.2013, 13:12 Uhr |
Kinderbetreuungskosten für Grenzgänger
Seit wann denn nicht??? Kann man doch bei der ESt.-Erklärung angeben!
Die Frage ist tatsächlich, wo die St-Erklärung gemacht werden muss. Ich würde da sagen, wo das Einkommen erzielt wird - also Deutschland. Aber das wird die AP sicherlich besser wissen.
Ich würde wie gesagt, beim hiesigen und ggf. niederländischen Finanzamt nachfragen.
- Kinderbetreuungskosten für Grenzgänger - zohra 22.10.13, 11:53
- Re: Kinderbetreuungskosten für Grenzgänger - wolke76 22.10.13, 12:10
- Re: Kinderbetreuungskosten für Grenzgänger - Flitzepiepe2010 22.10.13, 12:43
- @Flitzepiepe2010 - SEAGLD 22.10.13, 12:59
- Re: @Flitzepiepe2010 - Flitzepiepe2010 23.10.13, 13:16
- Re: Kinderbetreuungskosten für Grenzgänger - wolke76 22.10.13, 13:12
- @Flitzepiepe2010 - SEAGLD 22.10.13, 12:59
- Re: Kinderbetreuungskosten für Grenzgänger - zohra 22.10.13, 13:31
- Re: Kinderbetreuungskosten für Grenzgänger - zohra 22.10.13, 13:34
- Re: Kinderbetreuungskosten für Grenzgänger - Muffin08 22.10.13, 19:34
- Re: Kinderbetreuungskosten für Grenzgänger - zohra 22.10.13, 20:20
- Re: Kinderbetreuungskosten für Grenzgänger - Muffin08 22.10.13, 19:34
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