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Geschrieben von SEAGLD am 22.10.2013, 12:59 Uhr

@Flitzepiepe2010

Also ICH als DEUTSCHE kann die Kinderbetreuungskosten (mein Elternbeitrag) bei der DEUTSCHEN STEUERERKLÄRUNG absetzen.
Und das ist auch ganz normal! Dafür muss ich niemanden anstellen. Mein Kind geht in den KiGa und zur TaMu und ich kann beides absetzen.

Die Frage ist hier also ob jemand der in den Niederlanden wohnt, in Deutschland arbeitet und das Kind in eine niederländische KiGa gibt die Kosten bei der deutschen Steuererklärung ansetzen kann.
Ich denke da kann nur ein Steuerberater oder das Finanzamt direkt weiterhelfen, es sei denn es gibt hier noch jemanden der es genauso machent und aus Erfarhung etwas dazu sagen kann.
Wenn ich als Deutscher in Deutschalnd wohnen und in den Niederlanden arbeiten würde, und dort mein Kind in die Kita geben würde, dann könnte ich die Kosten auf jeden Fall absetzen. Man braucht halt einen Nachweis, und mehr als die Höchstsätze sind nicht absetzbar.

Für mich stellt sich grundsätzlich die Frage ob in dem oben geschilderten Fall eine Steuererklärung in Deutschland oder in den Niederlanden gemacht werden muss. Denn ich muss meine Steuererklärung immer da machen wo ich lebe (also von der Stadt bzw. dem Kreis gesehen) - von daher die Frage: Wo muss hier die Steuererklärung gemacht werden?


LG Sabine

 
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