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Geschrieben von MamaMalZwei am 03.04.2011, 17:22 Uhr

Schuldfähigkeit von Kindern... von unterem Beitrag inspiriert

Hallo, es besteht wohl ein Unterschied im Strafrecht und dem Recht auf Schadensersatz, soweit ich es neulich gelesen habe. Strafrechtlich können Kinder erst mit 14 Jahren zur Verantwortung gezogen werden, für Schäden haften sie aber bereits ab 7 Jahren.
Es gab in Vechta den Fall, dass eine 10jährige und eine 12jährige in ein Haus einbrachen, weil sie auf die Toilette mussten. Danach haben sie das Haus verwüstet, das dadurch unbewohnbar wurde. Da das Haus aus Holz bestand, muss es abgerissen werden, weil die Mädchen alle Wasserhähne aufdrehten und Kleider in die Abflüsse stopften.
Die Bewohner waren nicht zu Hause.
Die Eltern der Mädchen waren zwar versichert, aber soviel wie ich las, wird sich die Versicherung an die Kinder halten, weil ein Schaden von 200.000 € entstand. Wenn ich mir das vorstelle.... Da werden die Beiden lange dran zahlen dürfen. LG

 
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