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Geschrieben von ansaluli am 03.04.2011, 9:39 Uhr

Schuldfähigkeit von Kindern... von unterem Beitrag inspiriert

Hallo,

selbst wenn mein Kind im Sinne des Gesetzes nicht "schuldfähig" wäre und ich dadurch nicht verpflichtet wäre, den Schaden zu begleichen, würde ich es dennoch tun, schon allein aus erziehungstaktischen Gründen, um meinem Kind zu zeigen, dass man für sein Verhalten verantwortlich ist und die Konsequenzen tragen muss. Das gehört meines Erachtens zur Wertevermittlung dazu.

 
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