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Geschrieben von Laraz am 02.04.2011, 21:49 Uhr

Schuldfähigkeit von Kindern... von unterem Beitrag inspiriert

Hallo
hier meine Laienmeinung:

sie dürfen nicht im eigentlichen Sinne
aber sie sind nicht für den Schaden haftbar

wenn z.B. aber bekannt ist, daß das Kind etwas unberechenbar ist - sind die Eltern nicht ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen - haften die Eltern.
Also bekämen die "Opfer" das bezahlt.

Ist es ein nettes Kind das sowas das erste Mal macht, bleibt das Opfer auf allem Schaden sitzen

deswegen haben wir die Kinder extra mitversichert - wir haben im Bekanntenkreis mehrmals was gehabt wo Kinder einen ( kleinen ) Schaden angerichtet haben, und die Opfer auf ihrem Schaden sitzen blieben, weil es eben keine Versicherung übernommen hat.
Und nicht alle Eltern konnten den Schaden freiwillig eben mal so bezahlen.

Grüße Laraz

 
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