Geschrieben von meluana3010 am 02.12.2012, 17:13 Uhr |
NRW
Nochmal wegen Empfehlung, sorry. KANN man sein Kind überhaupt mit einer Realschulempfehlung "mit Erfolg" am Gym anmelden oder werden diese Kinder da sicher sowieso nicht angenommen???????
Re: NRW
Antwort von Gaby J. am 02.12.2012, 19:26 Uhr
Hallo,
ich kenne eine Frau die hat ihren sohn (jetzt 7. Kl. Gym) mit Realschulempfehlung angemeldet und er wurde auch genommen.
Aber das ist bestimmt auch von Gym zu Gym unterschiedlich.
Re: NRW
Antwort von Julie am 02.12.2012, 19:44 Uhr
Seitdem die Grundschulgutachten nicht mehr verbindlich sind (seit Beginn des Schuljahres 2011/2012, deswegen habe ich Zweifel an Gabys Aussage) darf ein öffentliches Gymnasium ein Kind nicht allein wegen einer fehlenden Gymnasial-Empfehlung abgelehnt werden.
Anders sieht es mit Schulen in privater Trägerschaft (Kirche, freier Träger) aus. Das bischöfliche Gymnasium hier am Ort nimmt zum Beispiel keine Kinder ohne "passende" Empfehlung....
Re: NRW
Antwort von KKM am 02.12.2012, 19:50 Uhr
Hallo!
Anmelden ist kein Problem.
Mir wurde gesagt, die Eltern werden dann zum Gespräch gebeten, warum sie ihr Kind entgegen der Empfehlung an der höheren Schulform anmelden möchten.
Danach hält die neue Schule Rücksprache mit den Lehrern.
Ob es Absagen geben kann, weiß ich nicht.
KKM
Re: NRW
Antwort von meluana3010 am 02.12.2012, 20:55 Uhr
Ich habe nämlich jetzt gesagt bekommen, das eine Anmeldung unmöglich sei( laut den Lehrern der GS ist es wohl Möglich, der Beitrag kam von einer Lehrerin aus der Gesamtschule, grüüüübel) . Konnte mir das auch nicht so wirklich vorstellen, was ist das denn sonst mit dem "der Elternwille" entscheidet "mit"???? Macht ja dann keinen Sinn wenn von vornherein eh abgelehnt wird. Mal abwarten, noch ist es ja nicht soweit.
Re: NRW
Antwort von Pamo am 02.12.2012, 21:50 Uhr
In NRW ist die Empfehlung der Grundschule (derzeit) nicht bindend.
Re: NRW
Antwort von Danie1710 am 02.12.2012, 22:44 Uhr
Ich war ja am Donnerstag zum Infoabend an unserem Wunschgymnasium und da hat der Schulleiter in seinem Vortrag auch erwähnt, dass dort auch Schüler mit Realschulempfehlung angenommen worden wären.
LG
Verbindlichkeit des Gutachtens?
Antwort von Reinhardus am 02.12.2012, 23:11 Uhr
Warum schreibst Du einen solchen Unsinn wider vielleicht oder auch nicht besseren Wissens oder Unwissens?
R.
Re: NRW
Antwort von fisch1010 am 03.12.2012, 7:57 Uhr
Also hab es selber hier mitbekommen.
Erst wurden die Kinder mit Gymnasialempfehlung genommen.
Die Plätze die dann noch nicht besetzt waren, wurden mit denen besetzt die eine Realschulempfehlung hatten.
Bei zuvielen Anmeldungen von Realschulempfehlungen hat dann das Los entschieden.
Also Du kannt dein Kind anmelden. Ob es sinnvoll ist, ist eine andere Geschichte. Nicht immer tut man seinem Kind damit einen Gefallen.
Re: @Reinhardus
Antwort von meluana3010 am 03.12.2012, 11:21 Uhr
Hm, war der Beitrag an mich gerichtet? Dann ein einfaches überlies doch einfach meinen Beitrag und gut ist, Sowas kann ich ja leiden wie Zahnschmerzen.
Re:@fish1010
Antwort von meluana3010 am 03.12.2012, 11:28 Uhr
Hallo, also diese Entscheidung wäre sehr wohl gut überlegt und auch aufgrund der Tatsache das hier "DAS KIND" den Wunsch hat. Die Leistungen stimmen ( also ein Schnitt von 2,3 ) und das Arbeits- und Lern- und Sozialverhalten sind einwandfrei. Es gab im ersten Halbjahr 3. Klasse einen Noteneinbruch aber nicht aufgrund von fehlenden Kentnissen sondern psychischer Probleme, Ängste die wieder hochkamen ( da gehe ich jetzt auch nicht näher drauf ein, die Lehrer wissen darüber aber Bescheid ). Seid sie sich da gefangen sind die Noten durchgehend gut. Sie hat sicher das Zeug dazu und den Biss. Warum sollte man sie das nicht versuchen lassen???? Lehrer sehen sie ja nichtmal auf der Realschule, sondern auf der Gesamtschule weil sie ihr durchaus das Abi zutrauen ( Wortwahl der Lehrer ). Einzige gut erreichbare Gesamtschule macht aber einen sehr schlechten Eindruck.....mal abwarten, noch ist es ja nicht soweit
Re: @meluana3010
Antwort von Reinhardus am 03.12.2012, 13:24 Uhr
Das war natürlich nicht an Dich gerichtet, sondern an Julie, unter deren "Zweig" meine Reaktion erfolgte.
Sie weiß einfach nicht Bescheid und gibt Dir den falschen Hinweis, da in NRW das Grundschulgutachten schon sehr lange keine Verbindlichkeit hatte.
Selbst bei einem "nicht geeignet" hätte noch eine Aufnahme auf Probe möglich sein können. Eine Aufnahme bei "vielleicht geeidnet" war ohnehin kein Thema.
Gruß
R
Natürlich am Gymnasium anmelden,...
Antwort von Reinhardus am 03.12.2012, 13:32 Uhr
bei dem von Dir Dargestellten.
Allgemein kann man nicht davon ausgehen, dass zunächst nur die Schüler mit einem "geeignet" angenommen werden und erst danach die "vielleicht g.".
Bei der Anmeldung beim jeweiligen Schulleiter(in) spielen durchaus noch andere Faktoren eine Rolle, bis hin zum Auftreten der Eltern mit Ihrem Kind im Gespräch.
Viel Erfolg bei der Anmeldung
R
Re: @Reinhardus
Antwort von meluana3010 am 03.12.2012, 19:27 Uhr
Ups na dann sorry wenn ich rumgepampt habe, dachte der Kommentar war an mich gerichtet . Hat ja alles noch Zeit, aber ich denkedann schon das man ein Kind dann mit nem Durchschnitt von 2,3 und dem entsprechenden Verhalten durchaus am Gym anmelden kann, auch mit einer Realschulempfehlung .
lg
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