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Geschrieben von meluana3010 am 02.12.2012, 17:13 Uhr

NRW

Nochmal wegen Empfehlung, sorry. KANN man sein Kind überhaupt mit einer Realschulempfehlung "mit Erfolg" am Gym anmelden oder werden diese Kinder da sicher sowieso nicht angenommen???????

 
13 Antworten:

Re: NRW

Antwort von Gaby J. am 02.12.2012, 19:26 Uhr

Hallo,

ich kenne eine Frau die hat ihren sohn (jetzt 7. Kl. Gym) mit Realschulempfehlung angemeldet und er wurde auch genommen.

Aber das ist bestimmt auch von Gym zu Gym unterschiedlich.

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Re: NRW

Antwort von Julie am 02.12.2012, 19:44 Uhr

Seitdem die Grundschulgutachten nicht mehr verbindlich sind (seit Beginn des Schuljahres 2011/2012, deswegen habe ich Zweifel an Gabys Aussage) darf ein öffentliches Gymnasium ein Kind nicht allein wegen einer fehlenden Gymnasial-Empfehlung abgelehnt werden.
Anders sieht es mit Schulen in privater Trägerschaft (Kirche, freier Träger) aus. Das bischöfliche Gymnasium hier am Ort nimmt zum Beispiel keine Kinder ohne "passende" Empfehlung....

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Re: NRW

Antwort von KKM am 02.12.2012, 19:50 Uhr

Hallo!

Anmelden ist kein Problem.

Mir wurde gesagt, die Eltern werden dann zum Gespräch gebeten, warum sie ihr Kind entgegen der Empfehlung an der höheren Schulform anmelden möchten.
Danach hält die neue Schule Rücksprache mit den Lehrern.

Ob es Absagen geben kann, weiß ich nicht.

KKM

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Re: NRW

Antwort von meluana3010 am 02.12.2012, 20:55 Uhr

Ich habe nämlich jetzt gesagt bekommen, das eine Anmeldung unmöglich sei( laut den Lehrern der GS ist es wohl Möglich, der Beitrag kam von einer Lehrerin aus der Gesamtschule, grüüüübel) . Konnte mir das auch nicht so wirklich vorstellen, was ist das denn sonst mit dem "der Elternwille" entscheidet "mit"???? Macht ja dann keinen Sinn wenn von vornherein eh abgelehnt wird. Mal abwarten, noch ist es ja nicht soweit.

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Re: NRW

Antwort von Pamo am 02.12.2012, 21:50 Uhr

In NRW ist die Empfehlung der Grundschule (derzeit) nicht bindend.

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Re: NRW

Antwort von Danie1710 am 02.12.2012, 22:44 Uhr

Ich war ja am Donnerstag zum Infoabend an unserem Wunschgymnasium und da hat der Schulleiter in seinem Vortrag auch erwähnt, dass dort auch Schüler mit Realschulempfehlung angenommen worden wären.

LG

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Verbindlichkeit des Gutachtens?

Antwort von Reinhardus am 02.12.2012, 23:11 Uhr

Warum schreibst Du einen solchen Unsinn wider vielleicht oder auch nicht besseren Wissens oder Unwissens?
R.

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Re: NRW

Antwort von fisch1010 am 03.12.2012, 7:57 Uhr

Also hab es selber hier mitbekommen.

Erst wurden die Kinder mit Gymnasialempfehlung genommen.

Die Plätze die dann noch nicht besetzt waren, wurden mit denen besetzt die eine Realschulempfehlung hatten.

Bei zuvielen Anmeldungen von Realschulempfehlungen hat dann das Los entschieden.

Also Du kannt dein Kind anmelden. Ob es sinnvoll ist, ist eine andere Geschichte. Nicht immer tut man seinem Kind damit einen Gefallen.

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Re: @Reinhardus

Antwort von meluana3010 am 03.12.2012, 11:21 Uhr

Hm, war der Beitrag an mich gerichtet? Dann ein einfaches überlies doch einfach meinen Beitrag und gut ist, Sowas kann ich ja leiden wie Zahnschmerzen.

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Re:@fish1010

Antwort von meluana3010 am 03.12.2012, 11:28 Uhr

Hallo, also diese Entscheidung wäre sehr wohl gut überlegt und auch aufgrund der Tatsache das hier "DAS KIND" den Wunsch hat. Die Leistungen stimmen ( also ein Schnitt von 2,3 ) und das Arbeits- und Lern- und Sozialverhalten sind einwandfrei. Es gab im ersten Halbjahr 3. Klasse einen Noteneinbruch aber nicht aufgrund von fehlenden Kentnissen sondern psychischer Probleme, Ängste die wieder hochkamen ( da gehe ich jetzt auch nicht näher drauf ein, die Lehrer wissen darüber aber Bescheid ). Seid sie sich da gefangen sind die Noten durchgehend gut. Sie hat sicher das Zeug dazu und den Biss. Warum sollte man sie das nicht versuchen lassen???? Lehrer sehen sie ja nichtmal auf der Realschule, sondern auf der Gesamtschule weil sie ihr durchaus das Abi zutrauen ( Wortwahl der Lehrer ). Einzige gut erreichbare Gesamtschule macht aber einen sehr schlechten Eindruck.....mal abwarten, noch ist es ja nicht soweit

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Re: @meluana3010

Antwort von Reinhardus am 03.12.2012, 13:24 Uhr

Das war natürlich nicht an Dich gerichtet, sondern an Julie, unter deren "Zweig" meine Reaktion erfolgte.
Sie weiß einfach nicht Bescheid und gibt Dir den falschen Hinweis, da in NRW das Grundschulgutachten schon sehr lange keine Verbindlichkeit hatte.
Selbst bei einem "nicht geeignet" hätte noch eine Aufnahme auf Probe möglich sein können. Eine Aufnahme bei "vielleicht geeidnet" war ohnehin kein Thema.
Gruß
R

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Natürlich am Gymnasium anmelden,...

Antwort von Reinhardus am 03.12.2012, 13:32 Uhr

bei dem von Dir Dargestellten.
Allgemein kann man nicht davon ausgehen, dass zunächst nur die Schüler mit einem "geeignet" angenommen werden und erst danach die "vielleicht g.".
Bei der Anmeldung beim jeweiligen Schulleiter(in) spielen durchaus noch andere Faktoren eine Rolle, bis hin zum Auftreten der Eltern mit Ihrem Kind im Gespräch.
Viel Erfolg bei der Anmeldung
R

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Re: @Reinhardus

Antwort von meluana3010 am 03.12.2012, 19:27 Uhr

Ups na dann sorry wenn ich rumgepampt habe, dachte der Kommentar war an mich gerichtet . Hat ja alles noch Zeit, aber ich denkedann schon das man ein Kind dann mit nem Durchschnitt von 2,3 und dem entsprechenden Verhalten durchaus am Gym anmelden kann, auch mit einer Realschulempfehlung .
lg

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