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von Mutti69  am 26.08.2016, 15:22 Uhr

Man darf nicht einfach mal so hinterherspionieren...aber, bei berechtigtem Verdacht

oder Hinweis, Darf der Chef dann doch gucken. Ist ja seine Firma, seine Arbeitskraft, die da ev. “vergeudet“ wird.

Bei uns hat die EDV MA rausgepickt, die mit dem Ziehen von größeren Datenmengen auffielen. Es waren wohl ganze Filme oder YouTube Videos.
Da es einen begründeten Verdacht gab (Datenmenge), durften sie es und folgende Abmahnungen waren rechtlich.

Stichproben oder gar routinemäßige Überprüfungen sind unzulässig.

 
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