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Geschrieben von Halluzinelle von Tichy am 16.01.2016, 20:43 Uhr

...Arzthelferin hat die eiseninfusion falsch angelegt

Eine Arzthelferin darf gar nichts intravenös spritzen. (Ausgenommen lebensrettende Sofortmaßnahmen) Ansonsten nur i.m. oder s.c. oder eine Infusion anlegen. Und alles auf ausdrückliche Arztanordnung.
Bei Deiner Krankenkasse nachfragen, wie das bei einem solchen Behandlungsfehler gehandhabt wird. Manchmal sieht die Kasse auch eigenes Interesse darin Schadenersatz geltend zu machen. Ansonsten kannst Du Dir auch selbst einen Anwalt nehmen, Fachanwalt für Medizinrecht. Wäre eine Zivilklage auf Schadenersatz im Sinne von Schmerzensgeld, ausfallende Arbeitsleistung, entstandene Arztkosten, evtl Haushaltshilfe. Zusätzlich Strafanzeige stellen wegen Körperverletzung ist eine Frage an den Anwalt wert. Davon hat man als Geschädigter aber wenig.
P.s. bin Krankenschwester und Rechtsanwaltsfachangestellte

 
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