Geschrieben von Flocke90, 25. SSW am 08.08.2022, 14:41 Uhr |
Steuerfragen und Elternzeit...
Hallo zusammen
ich habe ein paar Steuerfragen...
Blöderweise spuckt Google mir, egal, wie ich es formuliere, immer nur etwas zu dem "Trick" aus, wie man sein Elterngeld erhöht, wenn man soundsoviele Monate vorher die Steuerklasse wechselt - das ist aber gar nicht meine Frage...
Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus.
Mein Freund und ich sind noch nicht verheiratet und demnach beide Steuerklasse 1. Ich verdiene etwas (allerdings nicht dramatisch viel) mehr als er, weshalb wir bei einer Heirat vermutlich die Kombi 4/4 wählen würden.
Wir haben uns nun entschieden, uns dieses ganze Anerkennungs- und Absicherungsgeplane zu sparen (da wir sowieso heiraten möchten) und vor der Geburt noch zum Standesamt zu gehen.
Macht es Sinn, dass wir dann vorerst die SK 3 und 5 wählen?
Ich habe ja abgesehen vom Elterngeld kein Einkommen, während er weiter arbeiten geht.
Mit welchen Abzügen muss ich dann rechnen?
Außerdem noch eine Elterngeld-Frage: Finanziell gesehen müssen wir leider ein Jahr Elterngeld beantragen, da wir mit der Hälfte nicht auskommen. Wenn ich im Anschluss in Teilzeit wieder arbeiten gehe, bleibt unsere Situation ungefähr vergleichbar mit dem Elterngeld.
Muss ich dafür dann beim Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragen und angeben, dass ich im zweiten Jahr in Teilzeit zurück kommen möchte?
Oder beantrage ich ein Jahr und kläre vorher die Teilzeitregelung ab?
Sorry für das Durcheinander. Ich hoffe mir kann eine bereits erfahrene Mutti helfen - oder jemand, der sich einfach besser informieren konnte als ich
DANKE
Re: Steuerfragen und Elternzeit...
Antwort von Lolly88, 28. SSW am 08.08.2022, 14:59 Uhr
Das mit der Steuerklasse kann ich dir leider nicht beantworten.
Das mit der Elternzeit beantragt du zwei Jahre und schreibst am besten schon in den Antrag rein das du nach einem Jahr Teilzeit während der EZ in Anspruch nehmen möchtest. So kann dein Arbeitgeber es mit einplanen.
Re: Steuerfragen und Elternzeit...
Antwort von Nikai1987, 28. SSW am 08.08.2022, 15:02 Uhr
Huhu!
Also ei Experte bin ich nun wahrhaftig auch nicht, aber soll das Ehegattensplitting nicht so oder so aufgehoben werden?
Ansonsten hat deine Steuerklasse nach der Entbindung keinen Einfluss auf dein Elterngeld, da die 12 Monate vor der Geburt relevant sind für die Berechnung.
Wegen der Teilzeit nach der EZ. Sprich dies schon vorher mit deinem Arbeitgeber ab, ansonsten erhältst du ja nur Elterngeld Plus und somit die Hälfte deines Elterngeldes.
Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege!
Re: Steuerfragen und Elternzeit...
Antwort von Lotte1907, 29. SSW am 08.08.2022, 23:34 Uhr
Hallo,
Wenn ihr 3/5 nehmt und euch gemeinsam veranlagen lasst, müsst ihr daran denken, dass dein Elterngeld seinen Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen erhöht wegen der Progression. Daher weiß ich nicht, ob die Steuerklassenwahl Sinn ergibt oder ihrem Ende nachzahlen müsst. Das hängt ja auch von den sonstigen Absetzbeträgen ab. Wir haben es für uns noch nicht ganz entschieden, ich tendiere aber zu 4/4 und getrennter Veranlagung für das Jahr Elterngeldbezug
Re: Steuerfragen und Elternzeit...
Antwort von Flocke90 am 09.08.2022, 8:50 Uhr
Danke ihr Lieben,
so ein kompliziertes Thema.
Scheinbar müssen wir doch mal zu einem Steuerprofi, damit der uns sagt, was am Ende am Besten ist für uns.
Re: Steuerfragen und Elternzeit...
Antwort von wir6, 26. SSW am 09.08.2022, 17:47 Uhr
Hey,
dieser "Trick" geht nur, wenn ihr vorher verheiratet wart und du die Steuerklasse gewählt hast, wobei du mehr Steuern bezahlst ( zB wenn du deutlich weniger verdienst) und dein Ehemann dann weniger Steuern auf den "großen" Verdienst.
Dann wäre es möglich, wenn ihr die Steuerklassen tauscht und du nun mehr netto hast.
Dies muss aber ein Jahr vorher geschehen, da du die Gehaltsnachweise für die Elterngeldberechnung nachweisen musst, diese werden dann im Querschnitt genommen und prozentual dein Elterngeld von deinem Netto errechnet.
Da ihr nicht die Steuerklassen 3/5 habt, ist dies alles hinfällig.
Wegen der zwei Jahre : du kannst die zwei Jahre Elternzeit und auch Elterngeldplus einreichen.
Während der Elternzeit ist es die erlaubt Teilzeit zu arbeiten.
Ich hoffe ich habe es verständlich erklärt.
Viele Grüße
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