von kitkat170583, 39. SSW am 17.06.2012, 11:58 Uhr |
noch eine frage zum mutterschaftsgeld!
die kasse zahlt ja mindestens die 14 wochen auch wenn zwergi früher kommt! muss der arbeitgeber auch die 14 wochen zahlen oder wird der zuschuss von dem taggenau berechnet?
mein ag will leider nichts zahlen und deshalb habe ich einen brief fertig gemacht wo genau drin steht wieviel er mir pro tag aufstockend zu dem was ich von der kasse kriege zahlen muss. ausserdem habe ich mir vom amt für arbeitsschutz ein schreiben schicken lassen wo es genau drinsteht das sie zahlen muss und ich habe einen ausdruck aus dem muschu gesetz dazu gelegt! nun weiß ich nicht für welchen zeitraum mein ag bezahlen muss!? kann mir da jemand weiter helfen?
lg katrin
Re: noch eine frage zum mutterschaftsgeld!
Antwort von mama06-2012, 40. SSW am 17.06.2012, 12:20 Uhr
also soweit ich weiß muss der AG genauso zahlen wie die krankenkasse sprich für mind. dies 6 Wochen vor ET und die 8 wochen danach. sollte das kind ehr kommen bleibt die wochenzahl das gleich. sollte es später kommen wird das glaube ich sogar noch verlängert.
Ich würde an deiner stelle zum arbeitsgericht gehen... da wird dann ein schlichtungstermin vereinbart
(alle angaben ohne gewähr ;) )
LG
Aylin
Re: noch eine frage zum mutterschaftsgeld!
Antwort von kitkat170583, 39. SSW am 17.06.2012, 12:23 Uhr
danke für deine antwort!
ich werde erstmal die reaktion abwarten die auf den brief von mir folgt und dann ggf. einen anwalt einschalten.
es ist alles etwas kompliziert weil ich seit okt. schon krankengeld bekomme. deswegen habe ich mich ja beim amt für arbeitsschutz schlau gemacht. nach dem gesetz muss sie mir sogar aufstockend meinen lohn (also nicht die höhe vom krankengeld) den sie mir zuletzt gezahlt hat auszahlen. bin ja mal gespannt was da noch kommen wird!?
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