Juni 2019 Mamis

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Geschrieben von roza_soza, 32. SSW am 11.04.2019, 10:20 Uhr

Mutterschaftsgeld beantragen

Guten Morgen,
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch bzgl. der Beantragung des Mutterschaftsgeldes. Bei der Krankenkasse ist das ja recht einfach, die Bescheinigung (Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung) vom Arzt nehmen, ausfüllem und einreichen. Gehe ich recht in der Annahme, dass man für den Arbeitgeber auch eine solche Bescheinigung bekommt und die dann einfach einreicht? Und wie läuft es nach der Geburt weiter bzgl des zweiten Teils?
Danke für eure Hilfe!

 
6 Antworten:

Re: Mutterschaftsgeld beantragen

Antwort von Bellalini, 33. SSW am 11.04.2019, 11:12 Uhr

Ich hab auch nur einen Zettel für die Krankenkasse bekommen. War auch der Meinung das der Arbeitgeber auch einen bekommt. Die Frau bei der Krankenkasse meinte aber das die sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzten und ich noch ein schreiben erhalten werde.

Das Elterngeld und Kindergeld kannst du erst beantragen wenn dein würmchen auf der welt ist. Die formulare kannst du dir jetzt schon bei deiner zuständigen Behörde holen und soweit es geht ausfüllen oder darauf warten die im Krankenhaus zu bekommen.

Liebe Grüße

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Re: Mutterschaftsgeld beantragen

Antwort von roza_soza am 11.04.2019, 12:31 Uhr

Danke für deine Antwort.
Ich glaube, ich ruf mal in unserer Personalabteilung an.
Mit "zweitem Teil" meinte ich das Mutterschaftsgeld für den Zeitraum nach der Geburt :-)

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Re: Mutterschaftsgeld beantragen

Antwort von Schafinchen, 34. SSW am 11.04.2019, 14:03 Uhr

Ich hatte zwei Zettel bekommen, wie bei ner Krankmeldung so mit Durchschlag. Einer für den Arbeitgeber, der hatte auch schon nach gefragt und einer für die Krankenkasse. Die wollte zusätzlich so nen ausgefüllten Antrag den sie mir zugeschickt hatten. War beim Großen nicht so, aber da war ich noch bei ner anderen KK.sobald das Baby da ist braucht der Arbeitgeber (da reicht ne Kopie) und die KK eine Geburtsurkunde. Bekommst meist eh mehrere die Elterngeldstelle und für den Antrag auf Kindergeld brauchst ja auch noch eine.

Wann genau die Krankenkasse ihren Anteil gezahlt hat weiß ich nicht mehr. Es ist ja so dass die KK nur einen bestimmten Satz pro Tag zahlt. Verdienst du mehr als das stockt der Arbeitgeber in der Zeit des Mutterschutzes auf. Den AG Anteil bekommst du wie sonst dein Gehalt. Wann der Krankenkassenanteil kommt weiß ich nicht mehr. Glaub es war auf jeden Fall auf zweimal, da sie ja nicht vorher wissen wann das Kind tatsächlich kommt. An sich hat man ja 6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Kommt das Kind vor ET bekommt man am Ende weniger Geld, geht man über den ET bekommt man mehr Geld, denn die acht Wochen nach Geburt sind fest. Die 6 Wochen vor können je nach Geburt kürzer oder länger werden. Und deswegen glaube ich zahlt die Krankenkasse erst einen Teil und wenn sie dann die Geburt genau weiß den zweiten Teil um davon dann ggf. Etwas abzuziehen oder dazu zu rechnen.

Deine Krankenkasse hat bestimmt auch ne Hotline bei der du Nachfragen kannst wie genau sie es machen.

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Re: Mutterschaftsgeld beantragen

Antwort von Felica am 11.04.2019, 14:04 Uhr

Hinter dem Zettel für die KK ist eine durchschrift wo drauf steht für die Versicherte, zb zur Vorlage beim AG. Aber eigentlich darf der Arzt euch das auch erst in der 34ten geben.

KK meldet sich dann beim AG oder wenn der fit ist, macht er es auch von alleine.

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Re: Mutterschaftsgeld beantragen

Antwort von Felica am 11.04.2019, 14:06 Uhr

Den Teil für nach der Geburt bekommst du dann im KH bzw vom Standesamt. Wenn du die Geburtsurkunde bekommst.

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Re: Mutterschaftsgeld beantragen

Antwort von roza_soza am 11.04.2019, 15:30 Uhr

Alles klar, danke.
Hab die Bescheinigung auch noch nicht, aber hab mich trotzdem gefragt, wie das läuft :-) Beim ersten Kind hat meine Stelle kurz vor dem Mutterschutz geendet, damals hab ich dann alles von der Krankenkasse bekommen.

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